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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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232
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l. Buch. Zwölftes Capitel.

Rechte und Sitten, daß Gelehrsamkeit erfordert wirb/um die Nation Gunthahars zu erkennen. Wir, denendas alte Helvekien bald nach Cäsar aus den Augen vek'schwand, weil alle Nationen unter die Obergewalt Ro»"zusammenflössen, kommen mehr und mehr in die Grä"'jen Helvekiens zurück; um diese Zeit giengen die Nati"'nen des Reichs der Franken aus einander, unter m«"'cherlcy Herren. Von dem an zeigen sie sich in mannig'faltiger Gestaltung der Sitten; die Geschichte einesserthums ist wie der Ton der großen Welt, immernerley.

Sein Der- Als König Arnulph berichtet wurde, wie viele ^dem"Rechne" ihren Gehorsam von dem Hause Karls des Gk0'der Teufen andern Herren zugewandt, machte er sich auf,scheu. mit großem Kriegsvolk von Bayern und Ostfranken ""die Ufer des Rheins gegen die Franzosen , und mah"^die Schwaben wider Burgund - K§in König war be"Teutschen stark genug, und es war unter ihnen kei"Bund, weil kein König sein Heer ohne seinen Willen vek'

, sprechen durfte. Deswegen kam Odo aus Westfrontauf seine Gränze, und machte einen Vertrag mit Ak'nulph. Mit König Rudolf handelten die Schwäbisch?"Herren so viel, daß er sich nach Regensburg zu ziehe"entschloß: da wurde Friede und Vergleich gemacht übekalle Sachen des Fränkischen Reichs Man nM

nicht, ob" Rudolf nach alter Sitte rechtmäßig erwählwar, noch wie viel er dem König der Teutschen verspk^chen?-); doch scheint in den fünfzig folgenden Jahre"Burgund als unabhängiges Reich behauptet zu seh"'es war vor Alters, wie Teutschland selbst, durch b>r' Franken erobert worden; bald setzten sich fremde §ük'

30) Mutes intrr iltn» oonvenienter säunsts, n. iv.

zr) König Arnulph war »och nicht Kaiser, Urkunde des''für S. Gallen, Fvrkhcini, »s«, in, neunten 2»hr i"?königlichen, im ersten der kaiserlichen Regierung.