-5- k. Buch. Zwölfte- Capitel.
menschliche Strafe bestimmte sie auf hundert Pfund Gold-Unter solcher Gewährung erhielt Peterlingen von de«königlichen Hause das Wasser, wodurch die Seen vonWelschneuenburg und Murten verbunden find '"*)» ^neu Hof mit Münzrecht und Markt Colmar und
aridere Orte in dem Elsaß '' 8). ' Das Münster baU'tsie aus den Trümmern von Aventicum . Nun ist es e>nKornhaus; dem nur der feyerliche Klang der groß*"Glocke bleibt; all sein Gut fiel nachmals an Bern , vonwelcher Stadt zweyhundert Jahre nach der Königin Tcr<tha kaum der Name vorhanden war. Die Stifter fiele"/wie die ganze Clerisey, aus eigener Vernachläßig""§'sie, deren Macht auf Meinungen beruhet, verließen fiulauf die Dauer der Andacht. Wenn sie in ihrerdie ersten Geister jedes Jahrhunderts und geweihteWalker unterdrückter Nationen gewesen wären, Potent^ten an der Spitze der Scharen würden sie noch ehre"müssen. Aber es hak in Peterlingen , im Stift NeuäM"zu Romainmostier und in S. Moritz kaum je ein Schellstellet gelebt; es gieng dem Burgundischen Volk aus dckMenge seiner Kiöster so we.nig Licht auf, 'daß wider b'tGelehrsamkeit eines Mannes Vorurtheil war, ein Nur«gunder zu seyn; Berengar von Tours wollte kaumden, „daß der Geist auch in Burgund bisweilen wehe
116) inbicna (die Biber) bey (Gampelen )
auch genannt-
117 ) I.ocus 6urw ist Grandcourt.
ii«) Urkunde Königs Conrad, Laus. , ri Apr.
;u«, und Kaiser Otto des Zweyten, Aaä-e'^
U7»; //»»>§. Hcrjvg Rudolfs Güter, aus GuntraninS Loi>"cation.
1>s) <te cors>. 6Iiri«t., I.. It; ji. 2 A 2 .
xundi 1-ruli lioc l^nusi sl.ulu.
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