Hem Stand hielt. In vielem war er den Päpsten.gleich, dx^n Schuld im fünfzehnten und sechzehntenJahrhundert vieles beytrug zum Fall der Hierarchie;
hatten bey vielen vortreflichen Eigenschaften die nicht,welche ihr Amt erforderte.
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Genf würde durch eine so ungleiche NegieHMg eineDavoysche Landstadt geworden seyn, wenn nicht^ Herzog^erchtold von Zäringcn der Ländersuchl Grafen Thomasdurch «ine verwüstende Fehde" widerstanden'"), undU'enn nicht in Genf das Capitel gewacht hätte wie einEenat. Als vormalS Wilhelm, 'Graf zu Genf , unter^s Interdikt fiel, mag ein Bischof die Rechte, welchederselbe in Genf geübt, Grafen Thomas vertraut ha«den*'S), das Lehen der Vitzthumey war durch Pfand,schafk in den Händen der Bischöfe"?); das Hofgerichthielten sie lang seihst; endlich setzte Peter von Sessons'inen Richter''8), weil damals der häufigere Gebrauchdes Römischen Gesetzbuchs die Rechte verwickelte"»).Die Landgüter, welche seine Vorfahren bauen ließen,gab er in ewige Pachte" viele besorgten, er werdefür den Vortheil des Landmanns von dem an gleichgül«Eiger seyn; denn auch sonst hielt er Geld für den bestenReichthum. Als die Menschen sich mehrten und allerley^awerbefleiß aufkam, verließen die Großen die alte Ein.fält, und hielten kein Mittel für unedel, wodurch GeldEU ihre Hände kam: die Auflagen wurden Fürstenkunst,
2^) ßnerram äuci» Lertoläi orovit ncmus^rous;
Friede zu Hantcrest, 12 t'; ciiarwi.
Darum könnte Johann Alavard auch zu Genf im2- iroo sein Richter gewesen sey»;'wie Ouiel^non sorgfältigmeldet.
2'r) Von den Vorfahren Peters von Confignon;
^ 18 ) Osgcisli« curiac.
m,,»«/», unter I'llil. /ragusto.
^ccendivir.