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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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L-2 1 . Buch. Sechzehntes Capitel.

Billiger wurde von dem Rath- so gern er die Geistlichkeitin andern Rechten schirmte"), diese genölhiget, Stell«ern zu gebe a zum Bau der Stadtmauer: denn da ihrSchatz nicht bloß im Himmel war, sollte sie irdischeSchutzwehrev! mit weltlichem Gut bezahlen. Die Cleri'sey weigerte sich dieses Beytrages zu Bewahrung derStadt, als würde nicht ihre weltliche Herrschaft de«steuert, sondern ihr geistliches Amt. Aber die Gemeineschwur, durchzusetzen, daß die Pfaffheil") Steuer ge«den müsse. Zugleich kamen die Bürger übereilt, sie i"nöthigen, mit Verstoßung der Beyschläferinnen geist"'chen Wandel zu führen.. Sie bedachten aus der LehreArnolds von Brescia, welche Abgezogenheit von fleisch "'chen Begierden geistlichen Personen zukommt, und mvch'ten ahnden, daß, was, der Natur gemäß, den BrudernJesu, dem obersten Apostel") und allen Bischöfen")erlaubt gewesen, aus eigennützigen Gründen verbotenseyn müsse. Diesen Eid der Bürger vernichtete Konradvon Andechs, Bischof zu Costa»;"); denn des geist"'chen Standes Unabhängigkeit von Gesetzen der weltlichenMacht schien eine nützliche Schranke der letzter», undkonnte auch mit bürgerlicher Ordnung bestehen, wenn dieGeistlichkeit wie andere Landstände zum Rathschlag überGükcrsteuern geladen wurde, und ihre eigenthümliche

2») Vertrag jw. dem großen Münster und Derch'tolden, Castlan von Schnabelburg, -221; auS' Auftrag König Heinrichs.

äs) Name der Clcrisey im Nicht l> rief der Züricher.

rs) 1 Corinth s, 0.

, 7 ) > Limoth- 2.

28) Schreiben Bischofs Konrad an die von Zürich /Costa»; 21 Iun. 72,0 (bey Tschudi); Die Geistlichkeit niitDiensten (an»arüs), Wachten, Steuern, zu Graben undMauern (>a mui-aiis er lbsssun) und mit unbefugten Dcrord«nungen über Motzen, nicht in bedrücken. Den Stadtrath selbstvermochte der Bischof, diesen Befehl zu sigillircn; die Volksge«meinde war kühner, als den Alten im Rath lieb seyn mochte-