Buch 
1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
Entstehung
Seite
463
JPEG-Download
 

Geschichte der Schweiz .

/.6z

von jedem Kaufmann ein Strick wollen Tuch. Die Bür-ger thaten für den Grafen keinen Kriegszug, von wel-chem sie nicht mit der Sonne Untergang heim kommenwvchken. Jeder hatte Gewalt sein Eigenthum, so lang" gehen und reiten '?') konnte, zu verpfänden, oder(nicht ohne Willen seines Weibs und seiner Kinder) zuverkaufe», seine Lehen zu leihen und sein fahrendes Gutl» verschenken; aber in tödtlicher Krankheit (wenn dieSünder am freygebigsten waren) durfte er nicht mehr zuAlmosen vergaben, als bis auf sechszig Schillinge '

Das Gut eines llnbccrbkcn wurde getheilt unter denGrafen, die Kirchen und Armen ' ^) und an die Bautender Stadt. Wucherer wurden von dem Grafen beerbt,wenn sie die Genugthuung für den unrechtmäßigen Ge-winn nicht selbst geleistet ' "). Die Gemeine wählte, derGraf bestätigte den Schultheiß, den Leutpriester, Webcl,Zöllner, Torwarten, Schulmeister und Sigrist';?)- And>e Schultheißenwürde kamen angesehene Männervon genügsamer Stärke des Körpers, um die Gesänge«ven zu meistern, welche der Wedel nicht hüten konnte '

Der Webe! mußte oft fürchten, Bürger für die vier undiwanzig befchwornen Richter zu laden Desto nö-

' 3 ') Reiten heißt in den Alpen, wie in einigen Stellen Vel-was in andern Landern fahren; man fährt auf demPferd, man reitet zu Wagen. Fahrende Ritter waren jaWohl zu Pferd.

^2) Ein Weib durfte ihre Kleider geben.

Gvttccgabcii > gegeben durch Gott (po»r Qiuu).

Es war ein Gesetz in Zürich ia>a, daß, wenn einer denPöuchcrgcwiiin, welchen er an seinen Mitbürgern gemacht,den, Rath übergab, die Halste ihm gelassen wurde (Schinr,Handelogcsch.)

^6) Küster, Luci-islai».

^ 6 ) Konrad von Englisberg, ^llvoeau,« kribiir», in Oxia;ll rk. 12-rx; <!« i-'i-idorg UurLarN i!to.

In der Handfeste.

Da nichts von ihrer Wahl vorkommt, so ist nicht gewiß.