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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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576
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zu Vermeidung einer ärmlichen oder einer verderblichenHofhaltung er zuerst einsam auf der Burg bey MartinS-tobel, nachmals bald in Frankreich, bald in Italien ,mit nur zwey Gefährten still und unbekannt lebte, ver«unwilligte er sich die Convenlherren, weil er auch ihrenAufwand (den meisten ihr einziges und höchstes Gut)einigermaßen einschränken zu wollen schien. Also nach«dem er durch den Tod feines BrudcrS, des Grafen zuDregcnz, den einzigen Freund am königlichen Hofe vprlo«ren, brachten drey Convenlherren eine Klage wider ihn,und fanden Gehör bey dem König. Nicht nur bewogRudolf einen päpstlichen Legal"'), mit Prälaten auSdeS Königs Land mehr alS Einmal über den Abt von S.Gallen zu sitzen, sondern man weiß zugleich, daß nichtsböseS an ihm erfunden wurde, daß er aber nichts destoweniger durch Bannfluch in die äußerste Noth kam. Indieser Sache vergaß König Rudolf'die Billigkeit, welcheGewaltigen gegen Unglückliche ziemt, und ohne welchedaS HauS HabSburg vor ihm und noch zu seiner Zeitunschwer auszurotten gewesen wäre. Der König derTeutschen war nicht so groß in dem Glück, daS er an»fleug zu mißbrauchen, als der Abt von S- Gallen durchden Muth, mit welchem er sein Verderben kommen sah.AIS Rudolf hörte, daß nicht nur Wilhelm der Furchtnickt unterlag, sondern daß viele mächtige Grafen sichnicht scheuten, am Hause Moutfcrt im Unglück alteFreundschaft und wider seine Befehle stolzen Geist zu be»weisen, bediente er sich, nach seiner Weise, der Störungdes Landfriedens zuM Vorwand wider sie, fiel verwü«stend in Wirtemberg, Zollcrn und Nellcnburg, und ver-bot, bey ReichSpflicht, ihnen zu helfen. Dagegen er-laubte er der von ihm gegen Wyl gegründeten StadtSchwarzenbach, wider den Abt feindlich zu handeln.

Welcher es kaum durste; nach Jnnoc. IV Freiheit von"4«, daß ohne ausdrücklichen Befehl kein Legat etwas widerden Abt von S. Galleu thun soll.