S90 1. Buch. Sieben zehntes Capitel.
gender Verbesserung ihrer? Bundei) überein gekommen:/,keine Siadk mag ohne der andern Stadk Willen einen„Echirmherrn wähle»/ oder die andere seinetwegen vor«„lasse»/ oder einen Mann, welcher Stadt/ Schloß oder„Feste eigenthümlich oder sonst besitzt/ znm Bürger oder„Bundverwandlen aufnehmen; sie wollen auch kei«„nem ihrer Bürger/ der ohne ausdrückliche Erlaubniß„oder ohne Aufsagung des Bürgerrechtes und Entfernung/,seines ganzen Hauses an einer fremden Fehde Theil neh.„men würde- solch gefährliches Vermessen ungerochen„hingehen lassen''^)/' Aber in den Kriege»/ welcheder König nach Erwerbung eigener Macht über Frey.bürg wider die Stadt Bern unternahm/ trennte sein Anesehen diesen billigen Bund?'').
Lucerit/ I» dem Lande zwischen dem Rheinstrom und Älpenge«birg / am Fuße des Fracmont^' , am Ende des Wald.
steitensees/ war die Stadt Lucern in mehr als fünfhun»derl Jahren in friedsamer Verwaltung unter den Aebten vonMurbach , die durch Würde schirmten und keine andereWaffen kannten/ mit solchem Glück aufgewachsen/ daßalle Bürger die Bcybchaitung ihrer Verfassung wünsch,ten. U'ber alles was alle thun und halten mußte«/über Gesetze / Steuern/ Bündnisse, Fehden, rakhschlagtedie ganze Gemeine, was dem Rath (einem Ausschussevon achtzehn Bürgern^ zur Vollziehung aufgetragenwerden soll- Nach sechsmonatlicher -Zeit wurden andereachtzehn Nalhsherren gewählt. Alles geschah unter ci^
keil der Stadt Frcyburg hieraus so wenig erweislich, daß mailsie vielmehr im Eigenthum einer unmündigen Grast,i sieht.
züo) Lo»i„i-atus. Durch Feste nbcrscye ich m»»ulo.
Zio) Bundbrief t 2 ri. Bern das Reich i-iaeoblincl (behältvor).
am) Bey der zweyten Belagerung, »rW; Tschudi.
3i2) MatuSberg, wie er sonst hcist, ist auch alt gallisch; eina/»,,k ?,/a ist i„ Fvrez, der Fluß bey S. Chaniuvut entspringtaus demselben.