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Befehlen, und wenn sie nicht versammelt wäre, unter denendes Landammanns stehen sollte. Als Oberkriegskommissa-rius gab sie ihm einen Mann von seltener Tüchtigkeit, denLandammann Heer von Glarus , zur Seite und vervollstän-digte ungeachtet des Widerspruches der neuen Kantone deneidgenössischen Stab ^).
Der Oberst Gluz, der in den letzten Tagen Augusts vonWien zurückgekehrt war, erstattete Bericht von seiner Sen-dung. Er hatte vom Kaiser Audienz bekommen und über-brachte dem Landammann ein Schreiben von ihm, in welchemder Monarch bezeugte, daß er zur Vermeidung des Kriegeskein Mittel unversucht gelassen, und nur die Absicht, seineBesitzungen zu vertheidigen, hätten ihn zu jenen Truppen-zusammenziehungen an den Grenzen Tyrols und des venetia-nischen Staates veranlaßt; daß er, an dem Wohlergehen derSchweiz den innigsten Antheil nehmend und die Ruhe der-selben wünschend, erst dann seine Truppen in ihr Gebietwürde eindringen lassen, wenn die Franzosen zuerst dasselbebeträten, und daß er die Neutralität und Unabhängigkeitder Schweiz anerkennen werde, wenn der französische Kaiserim Falle eines Krieges sie beobachten werde"). Diese An-sicht siegte im Wiener Cabinet über eine andere, welche dieVertheidigung der Neutralität und die Achtung, welcheNapoleon für die Eidgenossenschaft zeige, für trüglich er-klärte. Die Brüder des Kaisers Franz theilten seine Achtungund Liebe für die Schweizer. Der Erzherzog Karl sagte zuGluz, er wünsche nur, Napoleon möchte Oestreich nicht
48) FinSler von Zürich wurde zum Oberstquartiermeister, von Luternauvon Bern zum Oberstinspektor der Artillerie ernannt; vier eidge-nössische Oberste wurden bestätigt und acht neue ernannt- Abschiedvon 1805, s. III, IV u- V.
49) Kaiser Franz an den Landammann Gluz, 5. Sept. 1805 ; Abschiedvon 1805, s. X.