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untergebrachten und aufBefehlSr. M. mit Beschlag belegtenenglischen Waaren zurückfordern, sollen sie verhaftet undbestraft werden, und der Unterzeichnete hat den Auftrag,solches ausdrücklich zu verlangen." Ein Artikel im Moni-teur im nämlichen Sinne, welcher in ganz Europa Aufsehenerregte, schien die bereits im Umlaufe befindlichen Gerüchtevon einer in der Stellung und den Verhältnissen der erstenMagistratur der Schweiz bevorstehenden Abänderung zubestätigen. Der französische Gesandte, der sich damals inParis befand, verlangte ebenfalls die Bestrafung der BasierKaufleute und schickte seinen Gesandtschaftssekretär nachBasel , um dieses Begehren zu unterstützen. Einige derangesehensten Kaufleute wurden verhaftet, ihr Verhaft in-dessen in Hausarrest umgewandelt. Wochenlang stand manin Basel wegen Hausuntersuchung in Besorgnis.
Vielleicht waren die in Verhaftszuftand gesetzten Kauf-leute weniger für ihre eigene Person, als der Landammannfür die Eidgenossenschaft erschrocken. Daher vermochte erdie Regierung von Basel , den Ständen auf die nächste Tag-satzung einen Antrag zu einem allgemeinen Verbot der eng-lischen Waaren mitzutheilen. Er selbst schrieb an den er-zürnten Kaiser ein unterthäniges Entschuldigungsschreibenüber die Begebenheiten von Neuenburg. Vor dem Einrückender Franzosen , so versicherte er, hätten die Neuenburger inBern, Lausanne und Basel Einkäufe gemacht, fetzt beschul-digten sie die Schweizer . Am Ende trug er sogar dem großenMonarchen seine Entlassung an, wenn vermittelst derselbendas Vertrauen wieder hergestellt werden könne. Er zeigteden Ständen an, daß das Verbot der englischen Waarenein Hauptgegenstand der Berathungen der Tagsatzung seinwerde. Unterdessen begehrte er von ihnen mehrere provi-sorische Verbotsmaßregeln. Von dem durch die Tage vonUlm und Austerlitz und durch den Preßburger Frieden in