Band 
Fünfter Theil.
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Europa bewirkten Eindruck beherrscht, wetteiferten die Stän-de, noch ehe eine Berathung der Tagsatzung darüber statt-gefunden, nicht nur in Entsprechung der Wünsche Frank-reichs , sondern giengen sogar weit über die Forderungendesselben hinaus, so daß ihre gegenseitigen Verbote undEinschränkungen eine allgemeine Stockung des Handels imInnern nach sich zogen.

Am 2. Juni trat die Tagsatzung zusammen. Nach einerlangen Prüfung dessen, was die Stände bereits gethan undwas noch ferner von ihr in der Sache zu thun sein möchte,faßte sie endlich unter mancherlei Seufzern den bekanntenBeschluß vom 5. Zuli, zufolge dessen sie die Einfuhr allerenglischen Manufakturwaaren und aller in den englischenBesitzungen verfertigten Baumwollentücher und Mousselines,mit einziger Ausnahme des dem Landesgewerbfleiß als ersterStoff dienenden Baumwollengarns, verbot. Die Grenzkan-tone sollten, zeder derselben auf seinem Gebiet, die zurVollziehung dieses Verbots erforderlichen Maßregeln treffen.Zu einiger Deckung der dadurch verursachten Unkosten wurdedas Baumwollengarn mit einer leichten Einfuhrtaxe undalle andern Kaufmannswaaren mit einer Visagebühr belegt.Die Uebertretung der Verordnung war mit schweren Stra-fen bedroht, wobei es den Kantonsregierungen noch über-lassen blieb, für die weiter» Wiederholungsfälle und fürandere erschwerende Umstände sogar entehrende und körper-liche Strafen anzuwenden Dieser Tagsatzungsbeschlußwurde von Zahr zu Zahr erneuert.

Napoleons Obervormundfchaft ließ sich in allen bedeu-tendern Angelegenheiten der Schweiz fühlen und fein Macht-wort entschied dieselben am Ende immer, wenn sie mit derVermittlungsakte in Verbindung standen.

63) Abschied von l806, K. 40.