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Hoffnung auf Oestreich und das deutsche Reich gesetzt hätten.Durch eine solche Unterstützung ermuthigt, trennte derGroße Rath das klösterliche und das souveräne Gut. Dieseswurde dem Staatsvermögen einverleibt, jenes, nach Abzugder zu bezahlenden Schulden, für kirchliche Zwecke und zuZahrgehalten der Conventualen verwendet, wenn sie sich denGesetzen unterzögen. Somit war unter dem Schutze desVermittlers jedem spätern Ausleben der geistlichen undweltlichen Ansprüche des Hochstiftes ein unübersteiglichesHinderniß in den Weg gelegt. Es hatte fast zwölfhundertZahre bestanden, hohen Ruhmes würdig im Mittelalter.Allein seine Tage waren gezählt, denn sein Werk warbeendigt ^).
Die diplomatischen Beziehungen der Schweiz waren beinahe ausschließlich durch ihre Stellung zu Frank-reich bedingt und die offiziellen Anstandsbezeugungen, sowiedie Beglückwünschungen an die durch Napoleon geschaffenenSouveräne hiengen von dem Grade der Gunst ab, die siebei ihm genossen. So überbrachten den neuen Königen vonBaiern und Würtemberg Gesandte die Ehrenbezeugungender Schweiz .
Ebenso waren die Verhältnisse der Eidgenossen-schaft mit Ztalien Verhältnisse mit Frankreich . Zndenselben trat vorübergehend einige Störung ein. Nochimmer bluteten im Kanton Tessin die Wunden fort, welchedie innern Zerwürfnisse während der helvetischen Unruhenihm geschlagen hatten. Dieses Land hatte von der Schweiz nur das Merkmal ihrer Ketten; seine Gewohnheiten undLeidenschaften hingegen waren italienisch. Ein Competenz-streit zwischen dem Großen und Kleinen Rath, der dadurchentstanden war, daß der erstere die verfassungsmäßige Zni-