Band 
Fünfter Theil.
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diesen Entschluß als jede weitere Berathung überflüssig °),indem nur ein Theil der Regimenter unter die neue Fahnetrat, während die übrigen der Sache des spanischen Volkesgetreu blieb, so daß man in Spanien wie unter andern frem-den Fahnen und wie in ihrem eigenen Lande Schweizer gegen Schweizer kämpfen sah, je nach dem ihre Meinungoder ihre Interessen es mit sich brachten. Diejenigen,welche die nationale Selbstständigkeit vertheidigen halfen,hörten auch nicht auf die Mahnung der Tagsatzung, als sieim Jahr 1811 alle im Dienste einer nicht mit Frankreich verbündeten Macht befindlichen Schweizer bei Strafe desVerlusts ihres Bürgerrechts und ihres Vermögens ausdemselben zurückrief?). Wie in allen Ländern, die sie mitihrem Blute benetzten, bewährten die Schweizer beider Par-teien auch auf spanischem Boden den alten Ruhm ihrerNation. Einige gründeten oder vermehrten daselbst ihrenpersönlichen Ruhm, so unter andern Von der Weid, derden Oberbefehl über die helvetischen Truppen während desRückzuges der Regierung im Jahr 1802 geführt hatte. AlsVrigadegeneral in französische Dienste getreten, hatte er inden Feldzügen von 1805 und 1806 das Commandeurkreuzder Ehrenlegion, den Titel eines Reichsbarons und eineAussteurung in Westphalen verdient. Auf sein Verlangenbei dem Heere in Spanien angestellt, wo er sich nicht min-der auszeichnete, war er am Abend nach der Schlacht vonTalaveira von den Spaniern gefangen und in Karthagenavon einer pestartigen Krankheit dahingerafft worden. —

K) JnstruktionS-Kreisschreiben von 180g, §. 4. Weder das Protokollder Tagsatzung, noch der Abschied enthalten eine Verhandlung überdiesen Gegenstand ; auch in der Correspondenz mit den Regimenternfindet sich nichts darüber. Die Tagsatzung empfahl sie im Jahr 1808dem Landammann und dabei blieb es.

7) Protokoll von, 6. Juli 1811.

Bd. XV.

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