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in Italien zu bearbeiten, das Geheimniß der Verbindungenund des Briefwechsels zu begünstigen und für die franzö-sischen Waffen, sowie für den Kaiser nachtheilige Nach-richten zu verbreiten ^). Nach wenigen Tagen folgte eineAnzeige gegen den Bischof von Chur , der seine hohe geist-liche Stellung zur Unterhaltung der Empörung geltendmache ^). Die zuerst Angeklagten sollten auf Befehl desGenerals von Wattenwyl verhaftet werden; man fand abernur noch die warmen Betten. Sie waren entwischt, weilsie durch einen Priester, bei dem ein die eidgenössischenOffiziere begleitender Landjäger zur Beichte gegangen war,noch zu rechter Zeit Kunde erhielten. Der Bischof vonChur wurde mit den seinem Range schuldigen Rücksichtenin die Stadt Solothurn eingegrenzt, welcher Maßregel ersich willig unterwarf. Seine während seines Aufenthaltesdaselbst bewiesene Mäßigung und Zurückhaltung zerstörtenbei Vielen den Verdacht, der auf seinem frühern Benehmenruhte. Auch noch andere Schritte fanden statt, um Frank-reich zu befriedigen, jedoch wurde die Pulverangelegenheitvon Seite des Gerichts zu milde beurtheilt. Nach derMeinung der französischen Beamten verschuldeten sich diebündnerischen Magistraten sowohl gegen Frankreich als gegendie Schweiz . Allein ihr Unrecht war die Folge ihrer man-gelhaften Stellung, die aus der Schwäche der Bundesein-richtungen hervorgieng, vermöge deren die Behörden nurdurch zeitweise Uebertragung des Volkes Gewalt hatten;nun aber ließ in diesem Augenblicke das Volk, in welchemdurch die Ereignisse der alte Parteigeist wieder aufgeregtward, seinen politischen Leidenschaften freien Lauf undlähmte dadurch den Einfluß der Behörden.
23) Von Talleyrand, Botschafter, an den Landammann dÄffry, 22.
Sept. 180g.
24) Derselbe an denselben, 2. Oct.
Bd. XV.
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