Band 
Fünfter Theil.
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sehr hoch. Aus diesem Grunde habe ich beschlossen, daß alleRegimenter aus Landesbürgern bestehen sollten, ohne irgendeine Beimischung von Ausreißern oder anderer fremderMannschaft; denn nicht die Zahl der Soldaten, sondernihre Treue und ihre gute Gesinnung macht die Stärke derArmee aus."

Er fügte hinzu: „Wenn ich noch etwas zu wünschen hätteund was ich bedaure, in der Vermittlungsakte nicht vorge-schlagen zu haben, so wäre es dies, daß die Schweizer dieWerbung in dem Lande keiner fremden Macht, außer Spa-nien, Holland und den in meinem Systeme befindlichenStaaten gestatten möchten. Zch wünschte um so mehr, daßdieses Verbot zum Gesetz erhoben würde, da alle gebildetenMenschen nur mit Wehmuth Bruder gegen Brüder kämpfensehen können. Diejenigen, welche so leicht und mit Unrechtdie Schweizer wegen des fremden Kriegsdienstes getadelthaben, stützten sich auf diesen Uebelstand, der von Gewichtist und den Charakter aller Edeldenkenden verletzt."

Viele zum Theil aus den helvetischen Legionen hervor-gegangene Eidgenossen dienten um diese Zeit unter den eng-lischen Fahnen. Napoleon aber wünschte die schweizerischeTapferkeit ausschließlich der Vertheidigung seiner Znteressenvorzubehalten. Die Tagfatzung verbot alle dem Bundesver-trag mit Frankreich zuwiderlaufenden Werbungen?) undverstärkte ihren Beschluß durch eine Strafbestimmung. DieStrafen festzusetzen, war den Kantonen überlassen, jedochkonnten sie nach Verordnung der Tagsatzung nie weniger alsden Verlust des Kantons- oder Gemeindebürgerrechts betra-gen 2). Zm Allgemeinen unterstützten die Kantone die Tag-satzung, ja vergrößerten die Strafen noch. Bern verord-

7) Bündniß vom 27. Sept. 1803, Art. 7.

8) Beschluß vom 2. Juli 1807; Abschied, K. 10.