Band 
Fünfter Theil.
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nete sogar für gewisse Fälle die Todesstrafe Trotz dieserStrenge und der 1811 erneuerten Drohungen dauerte derenglische Dienst fort

Aus Nachgiebigkeit gegen den Vermittler erlaubte die ^

Tagsatzung den Uebertritt des ersten Schweizerregiments in '

den Dienst des Königs von Neapel , das ja ebenfalls Frank- !

reich war. Auch wurden die Ratifikationen der dießfälligenUebereinkunft nie ausgewechselt"). Die Tapferkeit der 1

Schweizer ward dadurch nicht geringer, wie ihre blutigenSpuren auf den Felsen Calabriens beweisen. s

Mehrere Ursachen trugen dazu bei, daß der Eifer für 1

den französischen Kriegsdienst erkaltete, unter andern der k

Mangel an zweckmäßiger Einrichtung der Werbung, das r

Betragen der Werber, ihre Unthätigkeit und übertriebene t

Sparsamkeit, die theilweise schlechte Auswahl der Offiziere, t

die von den Regimentern in den calabresischen Bergen und e

in den Schluchten der pyrenäischen Halbinsel erlittenen f

großen Verluste. Die französischen Behörden an ihrem r

Theile häuften die Schwierigkeiten. So verlangten die Zn- r

spektoren bei den Angeworbenen, daß sie seit mehreren Ge- 2

nerationen Schweizer seien, und verwarfen die Söhne na- e

turalisirter Ausländer oder wiesen sie unter den unbedeu- n

tendsten Verwänden ab. Napoleon hatte gestattet, daß man d

unter denjenigen preußischen Kriegsgefangenen werben könn- h

te, die Schweizer wären. Da nun einige Deutsche sich für t

Schweizer ausgegeben hatten, so befahl er, daß alle aufKosten der Regimenter wieder in die Gefangenschaftsdepots ^

zurückgebracht werden sollten, wodurch für die Regimenter i

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9) Verordnung des Kleinen Ralhs von Bern , 28. Sept, 1807; von

Tillier, 1, 287.

10) Abschied von 1811, §. 39.

11) Abschied von 1807, §. II, von 1808, §. 3.

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