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Regierung die Schweizer nicht für aufrichtig in Betreff desfranzösischen Dienstes"). Den Schreibern des Kriegs-ministers waren diese Hülfsregimenter, welche beinahe soviel Zeit in Anspruch nahmen, als das ganze französischeHeer, zuwider Der Kaiser hätte gerne die Conscriptionin der Schweiz eingeführt gesehen, ohne dieselbe geradezuzu fordern ; allein dieses Mittel, das man wie eine Ver-letzung des ersten Menschenrechtes betrachtete, hätte dieCapitulation beim Volke vollends verhaßt gemacht^).
Der Landammann von Wattenwyl und die Tagsatzungvon 1810 widmeten fast alle ihre Aufmerksamkeit den Werb-einrichtungen und der Vervollkommnung des französischen Kriegsdienstes 2'). Sie hofften auf die gewünschten Ver-besserungen, als sie im August dieses Zahres die Ernennungdes Fürsten Berthier zum Generalobersten der Schweizer erfuhren. Von Wattenwyl beeilte sich, dem Fürsten feineBeglückwünschung darzubringen und die Wünsche in jenerSache vorzutragen, als: strengere Berücksichtigung desDienstalters bei der Ernennung der Offiziere, Leitung derWerbung durch die Hauptleute, statt des Verwaltungs-rathes, Bildung eines Gardebataillons von jungen Leutenaus den alten und angesehenen Geschlechtern, Zustcherungschneller Unterstützung der Kranken und Verwundeten fürRückkehr in die Heimath, und endlich Schonung der bisherimmer der stärksten Gefahr ausgesetzten Regimenter DerAbgeordnete des Landammanns, Oberst von Luternau, fand
17) D'Affrp's Bericht über seine Sendung nach Paris im März nudApril 1810.
18) DÄffry an von Wattenwyl, 8. April 1810.
19) Talleyrand an den Landammann d'Affry , 21. März 1809.
20) Mutach, III, 44; allgemeines Werbreglement vom 8. Juli 1806.
21) Abschied von 18l0, §. 12 ; zweiter Bericht der Kommission.
22) Instruktion des Herrn v. Luternau, 6. August 1810.