Band 
Fünfter Theil.
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tulation anzuknüpfen. Die Grundzüge derselben setzte siein einer Sitzung fest, die wegen der aus ihren militärischenVerpflichtungen hervorgehenden Verwicklungen ungewöhn-lich lange gedauert hatte ^).

Die Commiffarien, die sie ernannte, um eine neueCapitulation zu entwerfen, traten mit dem französischen Gesandten Mitte Decembers in der Stadt Bern in einerConferenz zusammen. Allein sie erfuhren bald, was dasWort »unterhandeln" bedeutet gegenüber einem mächtigenHerrscher, der unbedingte Unterwerfung unter seinen Willenfordert und immer bereit ist, sein Schwert in die Wag-fchale zu legen. Er verlangte, daß die Unterhandlung raschvor sich gehe und sein Beschleunigungsmittel war, niemalsnachzugeben. Indem der Kaiser von dem willkürlichen Ge-sichtspunkte ausgieng, daß er in Folge des Dienstvertragesvon 1803 berechtigt sei, von der Schweiz 20,000 MannTruppen abzufordern, zwang er die eidgenössischen Bevoll-mächtigten, um die billigsten Bedingungen als um eineGunst zu bitten. Sie versuchten, die Zahl der zu stellen-den Mannschaft auf 10,000 herunterzubringen; allein derGesandte Talleyrand erklärte ihnen, daß dieses Begehrenvom Kaiser als ein beleidigender Abschlag aufgenommenwerden würde. Da entschlossen sie sich auf den Rath desLandammanns, für die Zahl 12,000, und diese Grundlageward angenommen. Zu den 2000 Rekruten, die die Schweiz jährlich liefern sollte, mußten sie zur Zeit von Kriegen inItalien oder Deutschland noch 1000 Mann hinzufügen.Sie mußte auf eigene Kosten die Ausreißer ersetzen; vonder Zeit an aber, wo sich keine Schweizer mehr unterandern fremden Fahnen befänden, sollte sich diese Bedingungnur auf die zwei ersten Dienstjahre erstrecken. Der Bot-

24) Abschied von 1811 , §. 41.