Band 
Fünfter Theil.
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der Geschäftsträger dem Landammann nach einem vom Mi-nister erhaltenen Schreiben im höchsten Vertrauen, daßdiese Maßregeln mit einem Punkte zusammenhiengen, derfür S. M. vom größten Interesse sei, auf welchen sie ihrganzes System gegründet habe, das weder Vergleich nochAbänderung zulasse und dessen Vollziehung sie um jedenPreis durchsetzen werde"). Dieses dringende Verfahrenwar durch die Nachricht veranlaßt worden, welche man inParis erhalten, daß die Gewinnsucht der Kaufleute aber-mals eine Menge Waaren in der Schweiz angehäuft habe,Bern , zur Zeit Direktorialkanton, gab, nicht ohne vater-ländische Wehmuth, das Beispiel der Unterwerfung; dieübrigen Stände folgten ihm, wohl wissend, daß in denAugen Napoleons gehorchen allein noch nicht genug war,wenn es nicht schnell, unbedingt, militärisch geschah ").

Er war jedoch sowohl mit dem Landammann als mit denRegierungen der einzelnen Stände zufrieden und legte ihnenden von Privaten versuchten unerlaubten Handel nicht zurLast. Aber indem er zu wissen behauptete, daß man ausallen Theilen Deutschlands verbotene Waaren in die Schweiz schicke, um von da aus die benachbarten Länder damit zuüberschwemmen, so forderte er den Landammann auf, dieseSchmuggelei zu verhindern, wenn die Schweiz ihre Selbst-ständigkeit bewahren wolle. Uebrigens fügte er hinzu, daßman seine Schritte nicht als einen Vorwand ansehen solle,ihr diese Selbstständigkeit zu rauben, sondern alä nothwendiggeworden durch das Kriegssystem, das er gegen Englandbefolge; durch Vereinigung der Schweiz mit seinen Staatenerwachse ihm gar kein Vortheil, sie liefere ihm so viel

31) Schreiben Rouyer'r, tl. Oct. 181s.

32) Vollständige Darstellung dieser Maßregeln in dem Manual desStaatSrathS von Bern , 28. Nov. 18lv.