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Mannschaft, als die Conscription ihm verschaffen könnte, undeine oder zwei Millionen, die der Ertrag der Auflagensein möchten, wären nur eine geringe Vermehrung der Hülfs-quellen für Frankreich ^).
Noch stand man aber erst am Anfange der Handels-Zwangherrschaft Napoleons . Er nahm sämmtliche in derSchweiz befindliche, Nichtschweizern zugehörende Colonial-waaren als Eigenthum in Anspruch, da dieselben nothwendigden kaiserlichen Mauthanstalten anderer Länder entzogenworden sein müßten. Diese ungerechte Forderung verbreiteteallgemein Schmerz und Mißvergnügen, allein man mußtesich fügen. Viele rechtliche und arbeitsame Handelsleutewaren in Folge der rückwirkenden Zwangsmaßregeln desKaisers mit einem gänzlichen Vermögensverfalle bedroht.Zwanzigtausend Familien aus den Kantonen Zürich, Aargau ,Elarus, Appenzell und St. Gallen, welche sich bisher mitSpinnerei, Weben, Sticken und Baumwollenfärberei be-schäftigt hatten, waren am Eingang des Winters mit Ar-beitslosigkeit und folglich mit Hunger bedroht. Nach ge-schehener Vorberathung durch eine eidgenössische Handels-kommission bezeichnete der Landammann 2L Grenzpässe zumVerkehr mit den angrenzenden Ländern und erließ eine Ver-ordnung mit angehängtem Tarif; die Uebertreter aberwurden mit strengen Strafen bedroht. Indem er den Stän-den diese Verordnung mit der bestimmten Aufforderung, siezu vollziehen, mittheilte, rechtfertigte er diese der verfassungs-mäßigen Form nicht ganz angemessene Maßregel durch Hin-
33) Schreiben des kaiserlich französischen Ordonanzoffiziers von Watten-wpl an seinen Vater, den 10. Oct. I8l0. Dasselbe ward aufBefehl des Kaisers und fast von ihm diktirt geschrieben. VonWattenwyl handelte politisch, indem er seinen Sohn in den Dienstdes Kaisers stellte. Dieser sah mit Vergnügen die hohe bernischeAristokratie an seinen Wagen gefesselt.