Band 
Fünfter Theil.
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Hielt Fontanelli gute Mannszucht unter seinen Truppen,so griff er hingegen in manigfaltiger Weise in die Rechte derStaatsverwaltung ein. So untersagte er alles Einbringenvon schweizerischen Wollen- und Baumwollenstoffen, währender die mit französischen und italienischen Ursprungsscheinenversehenen Waaren einführen ließ. Ferner befahl er, daßdie auf die Colonialwaaren gelegte, dem Kanton Tessin ge-hörende Abgabe in die Kasse seiner Diviston fließe. VonWattenwyl richtete die dringendsten Vorstellungen an denVicekönig und bat ihn um Zurückziehung der Truppen^).Der Vicekönig antwortete dem Geschäftsträger Marcacci,der ihm das Schreiben übergab, die nämlichen freundschaft-lichen Gesinnungen walten nach wie vor gegen die Schweiz ob; allerdings seien die getroffenen Maßnahmen stark, aufihm liege ein großer Theil der Schuld; allein des Kaisersgemessener Befehl, englische Waaren aufzusuchen, wo sienur immer zu finden seien, habe ihm zur Pflicht gemacht,auf ähnliche Weise zu Werk zu gehen, wie es in Deutsch-land geschehe. Der Erfolg habe seine Absicht gerechtfertigt:es seien im Kanton Tessin für mehr als 800,000 Lirenenglische Waaren aufgefunden worden, was nach einem seitvier Zähren bestehenden Verbote genügende Entschuldigungdarbiete. Marcacci hob den völkerrechtswidrigen Gesichts-punkt der Okkupation so einleuchtend heraus, daß der Vice-könig nicht wenig betroffen aus der Rolle fiel und gestand,daß er ohne Befehle des Kaisers nicht handeln könne unddemselben genauen Gehorsam schuldig sei. Er mußte zu-geben, daß kaum ein Viertheil der eingezogenen Waarendem Kanton Tessin angehörten, daß die drei übrigen Vier-theile vorher in der Mauth zu Mailand niedergelegt ge-wesen seien, auch daß Fontanelli durchaus nicht zu recht-

42) Der Landammann von Wattenwyl an den Vicekönig, 20. Nov. 1810.