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des Landes ihren Unwillen empfinden. Die Polizei wurdedurch die italienischen Truppen und Gendarmerie ausgeübt,der Regierung aber nicht einmal die auf solche Weise ge-schehenen Verhaftungen angezeigt. Sie hielten das Zeug-haus besetzt und trafen Anstalten zu einem sehr verlängertenAufenthalte. Zn den amtlichen Akten wurde durch die ausItalien gekommenen Beamten der Kanton Tessin statt mitseinem verfassungsmäßigen Namen stets mit der Benennung„italienische Vogteien" bezeichnet. Marcacci zeigte diese Vor-gänge dem Vicekönig an, der sie zu mildern bemüht warund die Audienz mit den Worten endete: „Sie dürfen sichversichert halten, daß ich dem Kaiser über Alles Berichterstatten werde, denn ich bin in diesem Geschäfte höhernBefehlen untergeordnet" ^). Fontanelli ergriff jede Gele-genheit, seine Gewalt zu willkürlicher Bedrückung zu miß-brauchen. Zn Folge eines in einem Wirthshause stattgefun-denen Streites, bei welchem Mauthbeamte, die sich keines-wegs in Ausübung ihrer Amtspflicht befanden, von jungenTessinern durchgeprügelt worden waren, ließ der Generalletztere nebst den Ortsbehörden gebunden nach Bellinzona bringen und durch ein Kriegsgericht beurtheilen, von wel-chem einer mit fünfjähriger Enthaltung im Zuchthause be-straft wurde. Vergebens erhob die Regierung gegen dieseVerletzung ihrer Rechte Beschwerde^).
Auf abermalige direkte Vorstellungen antwortete derKaiser mit allgemeinen Zusicherungen von Freundschaft undWohlwollen, die nicht ein Wort über Tessin enthielten.Nach einer genauen Untersuchung fanden sich im ganzenKanton nicht für 180,000 Mailänder Lire Colonialwaaren,
47) Kreisschreiben des LandammannS an die Stände. 29. Januar l8lt.
48) Landammann Grimm an den Grafen Talleyrand, 4. und 17.Febr. 1811.
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