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des tesstnischen Gebietes. Mein sowohl die Anerbietung alsdie Forderung blieben unbeachtet Ebensowenig beachteteer den Verfall des Handels und des Gewerbfleißes derSchweiz . Verbote aller Art verschlossen ihren Manufaktu-ren die Wege zu allen angrenzenden Ländern. Die Räder-werke der Industrie standen still; Mangel an Verdienstbrachte taufende von Familien in Armutb und die Armuthführte zur Sittenlosigkeit. Mit Schrecken überschaute dieTagsatzung von 1812 dieses traurige Gemälde. Gerührtdarüber versuchte sie noch einmal, auch den furchtbarenMonarchen zu rühren und schrieb an ihn: „Ein großerTheil unserer Bevölkerung hat bisher von den Arbeiten derManufakturen gelebt. Diefe Manufakturen gerathen inVerfall; wir wagen nicht, unsere Blicke auf den nächstenWinter und auf die Noth, welche mehrere unserer Kantoneheimsuchen wird, zu heften; wir schaudern vor den unbe-rechenbaren Folgen dieses traurigen Standes der Dinge.Von der Verzweiflung so vieler taufende unserer Mitbürgergerührt, nehmen wir unsere Zuflucht zu der Güte Ew. K.K. M. und bitten sie, die Einfuhr unserer Manufaktur-erzeugnisse in das französische Reich, oder wenigstens ineinige Theile ihrer weitläufigen Staaten, wie Italien , Zlly-rien, die Departemente Hollands und der Nordsee zu ge-statten. Wir bitten Ew. M., uns diesen Handel mit mäßigenAbgaben für diejenigen Artikel, welche in Frankreich con-sumirt oder in den französischen Fabriken gebraucht werden,zu bewilligen." Die Tagsatzung unterstützte ihre Bitte nochmit andern aus dem Interesse des französischen Handelshergeleiteten Gründen °^).