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Endlich beschwerte er sich über die Verbreitung von Flug-schriften und sogar über anstößige Meinungsäußerungen imGespräch, wodurch stets die Parteisucht, sowie die Gefahrdes Krieges erregt werde. Einige Monate später glaubtesich der Gesandte in einem Artikel der „gemeinnützigen schwei-zerischen Nachrichten" persönlich angegriffen. Warnungen,Ermahnungen, öffentliche und geheime Polizeimaßregeln,verdoppelte Strenge der Censur, Einschränkung in Betreffder Veröffentlichung: alles wurde sowohl von den Bundes-als den Kantonalbehörden in Anwendung gebracht "); alleinnichts vermochte weder den unsichtbaren Flug der öffentlichenMeinung, noch jene Gerüchte aufzuhalten, die da laufenwie der Wind, von dem man nicht weiß, von wannen erkommt, und wohin er fährt.
Aber die Schweiz hatte ihrerseits eine Beschwerde gegenFrankreich . Noch immer hielten die italienischen Truppenwillkürlich den Tessin besetzt und mischten sich die italienischenCommandanten in die Verwaltung des Kantons. Die Tag-satzung billigte die von dem Landammann an den Kaiser undKönig gerichtete Zurückforderung; das war alles was siethun konnte. Um den Schein der Nachlässigkeit in der Be-aufsichtigung der graubündischen Gränzen, welche mehr alseinmal von Ausreißern und widerspenstigen Conscribirtenüberschritten worden waren, zu vermeiden, stellte der Land-ammann, der hiezu mit Vollmachten versehen war, imEinverständnisse mit der Kantonsregierung eine kräftigeMilitärpolizei daselbst auf").