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Welches'waren während dieser Ereignisse die Verhält-nisse der Eidgenossenschaft mit Frankreich ?Als die östreichischen Truppen das schweizerische Gebiet be-treten hatten, beschwerte sich der Graf August von Talley-rand bei dem Landammann, Laß man ihn, dem Völkerrechtezuwider, nicht davon in Kenntniß gesetzt habe, und verlangtevon ihm eine kategorische Erklärung über die Frage, ob erin erobertem oder in Feindes Land sei? Der Landammannerwiederte, Laß er bis zum Augenblicke des Einmarsches derverbündeten Truppen Ursache gehabt habe zu glauben, daßdie Neutralität beachtet werden würde, und daß er erst amfolgenden Tage von den Bevollmächtigten von Rußland undOestreich die Erklärung erhalten habe, von der er ihmKenntniß gebe. Seinerseits beschwerte er sich über die Ab-wesenheit des Gesandten, der, obgleich von den Ereignissenin Bern Zeuge, nicht in aller Eile an seine Stelle zurück-gekehrt sei E). Der Fürst von Schwarzenberg schrieb anden Grafen von Talleyrand, daß er den verlängertenAufenthalt einer französischen Gesandtschaft im Rückenseines Heeres nicht gestatten könne, und schickte ihm seinePässe, indem er ihn ersuchte, seinen Weg über Basel zunehmen ""). Talleyrand war aber, noch ehe er sie erhielt,von Zürich abgereist, allein unterwegs von den östreichischenTruppen angehalten, nach Aarau abgeführt und daselbstunter Aufsicht gesetzt, jedoch auf die Verwendung des Land-ammanns und des Ritters von Lebzeltern wieder freigegebenworden. Schon vorher hatte Napoleon die Neutralität derSchweiz in für letztere wohlwollenden Aeußerungen aner-