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tigten sich verrätherisch und gewaltsam der Gewalt bemäch-tigt hat, kann nicht Richter in ihrer eigenen Sache sein.Sie lege die Hand auf ihr Gewissen und frage sich, ob dasVerbrechen des Aufruhrs und Hochverraths, das sie denAngeklagten zur Last legen möchte, nicht gerade das ihrigeist." Der Unwille des Volkes wurde bloß durch die bernischeBesatzung im Zaum gehalten, und die am 17. August an-genommene aristokratische Verfassung konnte denselben nurvermehren. Ein Großer Rath von 101 Mitgliedern, dersich selbst, theils unmittelbar, theils nach einem dreifachenVorschlage wählte; 68 Vertreter der Stadt, 33 für denübrigen Kanton; ein Kleiner Rath aus 21 Mitgliedern,wovon nur 4 der Landschaft angehörten: diese Züge er-klären allein schon hinlänglich die Aeußerungen fortdauern-der Unzufriedenheit. Mitte Octobers wurden sie drohender.Die aargauischen Demokraten verbanden sich mit den Miß-vergnügten von Ölten und beunruhigten die Behörden vonSolothurn und Bern ^). Da die geheime Polizei vonSolothurn nicht hinreichte, um den Schrecken der Regie-rung zu beseitigen, lieh ihr die bernische Polizei einigebewährte Agenten, die guten Sold erhielten. Ebenso ließder Staatsrath die verdächtigen Briefe auf der Post ergrei-fen Endlich erließ Solothurn eine Amnestie; allein dieAmnestirten blieben von der Wahlfähigkeit und Wählbarkeitausgeschlossen, und so hatte es sie weder durch Strafeabgeschreckt, noch durch vollständige Gnade gefesselt. Den-noch betheiligten sich nur wenige derselben an einem neuenam 12. November versuchten Aufstand, der rasch unter-,drückt und strenge bestraft wurde. 12,000 bernische Frei-
32) Mutachs RevolutionSgesch. III, 225, 22k.
33) Schreiben der Polizeidirektion von Solothurn, 12. Juli, 17. August,26. Qctober, November psssiw. Protokoll des StaatSraths vonSolothurn, 29. November 1814.