Band 
Fünfter Theil.
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willige folgten dem Rufe ihrer Regierung, um die wiederher-gestellte Ordnung zu schützen "). Ein heimischer Commissärwurde beauftragt, den Zusammenhang dieser Vorgänge mitden in andern Kantonen wahrgenommenen Umtrieben anOrt und Stelle zu erforschen und mit der solothurnischenRegierung über die gemeinschaftlich zu treffenden Maßregelnsich zu besprechen. Ueberdies erhielt er den geheimen Auf-trag, der letztern zu rathen, die Untersuchung gegen dieStraftbaren zur Sicherheit der Zukunft rasch und sorgfältigzu führen, jedoch ohne merken zu lassen, daß er sich in dieinnern Angelegenheiten Solothurns mische; ebenso ward ihmempfohlen, mit Behutsamkeit zu rathen, daß man die Be-strafungen mit dem Verbrechen in Verhältniß bringenmöchte^). Sowie man voraus sah, daß die Hauptschuldi-gen in Folge ihrer Verbindungen der Todesstrafe entgehenwürden, nahm Bern seine geheime Instruktion zurück^).Gleichwohl hatte dieser Stand die Freude, ein wenig späterseinem getreuen lieben Miteidgenossen wegen der Entschie-denheit der Untersuchung und der Beurtheilung, das einzige„Mittel, ähnlichen Versuchen vorzubeugen", Glück wünschenzu können ^).

An verschiedenen Stellen des Kantons Frei bürg zeig-ten sich Spuren von Gährung, seit daselbst im Mai eine inpatrizischem Geiste angelegte Verfassung eingeführt wordenwar. Der Große Rath bestand aus 108 Mitgliedern dergroßen oder sogenannten patrizischen Bürgerschaft der Stadt,

34) Abschied der Tagsatzung; Manual des Geheimen Rathes von Bern,4. Juni, 13. und 14. November 1814; von Tillier, I, 152—158,178, 179; 228—233; Meyer, II, 754; 4o Rovers», Uem.IV, 335; Mnller-Friedberg, Schweiz . Annalen, IV, 388—415.

35) Manual des Geh. Rathes, 28. Nov. 1814.

38) Schreiben des Geh. Rathes an Mutach, S. Dec.

37) Schreiben des Geh. Rathes an Solothnrn, 3. Januar ISIS.