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welche jene Behörde selbst auf den Vorschlag eines wiedervon ihm selbst aus seiner Mitte bestellten Wahlkorps er-nannte, und aus 36 sogenannten Vertretern der Landschaft,welche aber von dieser nicht unmittelbar erwählt wurden.Die Landleute sahen sich durch dieses Wahlverfahren beinaheausgeschlossen^). Allein nicht weniger feindlich war dasSystem der Verfassung den angesehensten adelichen Geschlech-tern des Landes, welche nicht zum städtischen Patriziat ge-hörten, zur Vermittlungszeit aber eine sehr einflußreicheRolle gespielt, übrigens im Kriege wie in den Angelegenhei-ten des Staates mit Ehren dem Vaterland gedient hatten,wie die d'Affry, von Dießbach, von Praroman u. a. m.Adel und Volk vereinigten sich also gegen das bürgerlichePatriziat und traten mit einflußreichen Regierungsmitglie-dern der Kantone Aargau und Wandt in Verbindung. Um-gestaltung der Verfassung, jedoch ohne Gewalt und ohneungesetzliche Mittel, war ihr durch einen von Allen unter-zeichneten Vergleich bekräftigter Zweck. Sie reichten denMinistern der fremden Mächte eine Denkschrift ein, welchedrei von ihnen nach Zürich brachten. Da sie für ihreSicherheit fürchteten, so begaben sie sich nur mit einemGeleitsbriefe versehen, den der östreichische Gesandte, Herrvon Schraub, „dem Völkerrecht zuwider, Fremden, ineinem fremden Lande, ohne die Regierung desselben davonin Kenntniß zu setzen, ertheilte"^), auf den Weg. AufFreiburgs Begehren gab Bern den Befehl, sie auf seinemGebiete anzuhalten und an die freiburgische Grenze zu füh-ren, von wo ihre Regierung sie in das Gefängniß bringen,einer Untersuchung überweisen und strenge bestrafen ließ.