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Die schwache tessimsche Regierung rief zuerst die Vermitt-lung der fremden Bevollmächtigten, dann die eidgenössischeHülfe an. Durch die schweizerischen Waffen wieder muthi-ger gemacht, beschloß sie rückwirkende Maßregeln und stellteein außerordentliches Strafgericht auf. Allein die Tag-satzung forderte sie auf, diese Gerechtigkeitspflege traurigenAndenkens aufzugeben. Noch hatte der erst im 2ahr 1798seiner Fesseln entledigte Tefsin nicht gelernt, feine Freiheitzu gebrauchen. Nach dem Abzüge der italienischen Truppenwar das so lange fremden Machthabern unterworfene An-sehen der Regierung zerstört und die Leidenschaften brachenin den an Italien grenzenden Bezirken und besonders inMendrisio gegen die gesetzliche Ruhe los. Hinter den demo-kratischen Unordnungen argwöhnte man östreichische Auf-hetzungen ^). Die Tagsatzung sandte eidgenössische Commis-sarien, von zwei Compagnien unterstützt, dahin. Zu frühehielt sie die Ruhe für hergestellt und zog ihre Truppenzurück. Allein die Spannung hatte im Livinerthal so wenigaufgehört, daß man auf den Gedanken kam, den Kanton,gleich jenen von Appenzell und Unterwalden, durch denMonte Cenere in zwei Theile zu trennen. Wie die anderneidgenössischen Stände sollte sich nun auch Tessin eine Ver-fassung geben. Die beiden ersten dem Vororte und den frem-den Bevollmächtigten vorgelegten Entwürfe schienen ihnen zudemokratisch. Der Große Rath setzte sich von Neuem an'sWerk. Am 21. August wurden Volksversammlungen zu-sammenberufen, nicht um die Verfassung anzunehmen oderzu verwerfen (sie war in das Protokoll der Tagsatzung auf-genommen), sondern um einige Vollziehungsmaßregeln zubefehlen. Allein das Volk glaubte nicht an die Gesetzmäßig-keit der gegebenen Verfassung und setzte Mißtrauen in ihre