Band 
Fünfter Theil.
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Der Kanton St. Gallen war aus verschiedenartigenVölkerschaften zusammengesetzt, die noch nicht zu einemengvereinten Ganzen zusammengewachsen waren. Um zuverhindern, daß das gemeinsame Band sich nicht wiederlöse, ersetzten die Einsicht und Entschiedenheit der Regie-rung nur unvollkommen die Hand des Vermittlers. Aufdie Centralisation eifersüchtig, nahm der Ortsgeist die Zer-stückelung der Souveränetät für Demokratie und Unab-hängigkeit. So wiederholte sich die Erscheinung der Zwie-tracht, die in der Eidgenossenschaft herrschte, im Kleinenauf diesem aus ungleichartigen Bestandtheilen zusammenge-fügten Gebiete. Kaum waren die Verbündeten in die Schweiz eingerückt, so versuchte das Rheinthal einen kleinen Auf-stand, der aber sogleich unterdrückt wurde. Die Bewegungtheilte sich auch dem Sarganserlande mit. Am 25.

'O Zanuar versammelte der Gemeindammann Gallati von Sar-gans die Abgeordneten mehrerer Gemeinden bei sich, wobeier beredt die Mangel im jetzigen Kantonsverbande darstellteund man beschloß, vereint auf eine einfachere, volksthüm-lichere Verfassung hinzuarbeiten. Es fehlte jedoch Zusam-menwirken, Muth und Einsicht bei den Meisten. Der KleineRath untersagte alle politischen Zusammenkünfte und erklärte,die hohen Mächte werden nicht die mindeste Entkräftung desRegierungswesens in den Kantonen zugeben; gewisse Grund-linien werden sie festsetzen, welche sie ihrer eigenen Beruhi-gung angemessen finden und ohne welche sie ihre Genehm-haltung und Garantie versagen werden^). Zm BezirkeUtznach die nämlichen Bewegungen und die nämlichen Re-sultate. Die Bürgerschaft der Stab t St. Gallen forderteParität der Confessionen in allen Oberbehörden, stärkereVertretung im Großen Rathe und größern Wirkungskreis

49) Der Kleine Rath an den Vollziehungsbeamten, 28. Zannar 1814.