Band 
Fünfter Theil.
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Den höchsten Grad erreichte die Anarchie in Sargans . DieRegierung hatte dort alles Ansehen verloren und ein auf-ständischer Landrath sich gebildet. Der Häuptling Gallatiwar mit Bewaffneten umgeben, Schildwachen standen vorseinem Hause. Regelmäßige Streifwachen dehnten sich biszur Grenze des Landes aus und hatten schon Mißhandlungenan Reisenden verübt. Die Regierung von St. Gallen ver-langte von der Tagsatzung Unterstützung; diese aber begnügtesich mit unkräftigen Beschlüssen. Als sie jedoch von denfremden Bevollmächtigten ermähnt wurde, ordnete sie zweieidgenössische Repräsentanten dahin ab mit Vollmacht zureden und nöthigenfalls zu handeln ^). Die fremden Mi-nister änderten den Verfassungsentwurf zum Vortheil derStädte St. Gallen und Rapperswyl, setzten Vermögens-bedingungen für Ausübung der politischen Rechte fest undsicherten dem Kleinen Rath eine der Gesetzgebungsbehördeweniger untergeordnete Stellung. Ferner bestimmten sie,daß die Annahme der Verfassung allein von letzterer aus-gehen solle, ohne weitere Sanktion. Zn dieser Form legteman sie am 31. August dem Volke auf, ohne daß die Regie-rung sich die Mühe gab, sie ihm bekannt und lieb zu machen.

Dieses Verfahren trug dazu bei, nach kurzer Ruhe dieFlamme des Aufruhrs von Neuem anzufachen. Schwyz und Glarus fuhren fort, das Feuer anzuschüren, und derAbt von St. Gallen goß das heilige Oel hinein. DieserGreis, dessen Herrschbegierde durch das Alter keineswegsgemildert wurde, bedauerte noch immer seine Fürst-Abteiund er bat die Tagsatzung um Wiederherstellung derselben ^).

52) Abschied von, 3., 8. u. 16. August.

53) Der Abt von St. Gallen an den Vorort Zürich , 36. März 181-t,ein sehr merkwürdiges Schreiben, abgedruckt in Mkller-FriedbergsSchweiz . Annalen IN, 122, 123; der Abt an den Präsidenten derTagsatzung, 5. Seht. t8l4.