Band 
Fünfter Theil.
Seite
341
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man sich verständigen möchte. Anfangs Septembers fand einevertrauliche Zusammenkunft zwischen den drei Kantonen inMurten statt, allein alles was dabei herauskam, war, daßman sich einbildete, man verlasse einander in gutem Ver-nehmen ^). Der Große Rath von Bern hatte den KleinenRath mit Vollmachten nicht allein zur Vertheidigung desGebiets, sondern auch zur Ausgleichung des Streites durchalle möglichen gütlichen Mittel Versehens.

Berns Herrschsucht setzte diesen Staat einer großen Ge-fahr aus. Bei einer Wiederbesitznahme der beiden befreitenLänder hätte es sie, nach dem Geständnisse eines der ge-achtetsten Berner, mit geheimen Feinden und erbittertenGemüthern bevölkert gefunden ^). Dagegen aber war dieseHerrschsucht der Sache Waadts und Aargaus förderlich,indem sie diese beiden Kantone nöthigte, ihre Souveränetätdurch die Vortrefflichkeit ihrer Verwaltung zu rechtfertigen;wirklich stellten sich beide bald in die Reihe der wohlorga-nisirtesten Kantone. Die bernischen Ansprüche entwickeltenbei dem Volke den Gemeingeist, bei den Beamten denPflichteifer und veranlaßten die beiden jungen Staaten,sich nach Erfordernis der Zeitbedürfnisse rasch wieder zugestalten. Waadt war der erste von allen Kantonen, dessenvon der Tagsatzung, wiewohl nicht vom Volke gebilligteVerfassung in das eidgenössische Archiv niedergelegt wurde ^).

75) Manual des Geheimen Rathes von Bern , 1., 4, u. K. Seht. 1814.

78) Protokoll des Großen Rathes, 5. August 1814.

77) Stapfer an den preußischen Minister Wilh. v. Humboldt, Dec. 1814.

78) Sie wurde den 4. August angenommen und trägt dieses Datum.Die Anstrengungen einer sehr schwachen Partei, die mit dem Kan-ton wie Macht gegen Macht verhandeln wollte, sind dargestelltworden von >ls Ssigoeux, II, 325 ff. Die Geschichte dieser Ver-fassung betreffend, siehe Llemoirs kislorigus nur la oonatitutioa<1u 4. aoüt 1814, presonlö par Is Lonseil ä'Mst au 6rao>I-tlonseil «laus la sessiou <Is 1830. I.aus. 1830. 8.