Band 
Fünfter Theil.
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ficht, zu gelegener Zeit die Ansprüche auf Aargau aufrechtzu erhalten; war einmal die Bundesgewährleistung denstreitigen Gebieten verweigert, so konnte Bern auf dem Wie-ner Congreß auf Anerkennung seiner Rechte hinarbeiten; javielleicht würden die ehemaligen Unterthanenlander der Wie-dervereinigung entgegenkommen. Kurz, es blieb keine an-dere Wahl, als den Entwurf in seinem ganzen Umfangeanzunehmen oder zu verwerfen; er war das Ergebniß weit-läufiger Erörterungen, in denen man, da jeder spätereVersuch einer Abänderung die Verwirrung zurückführenwürde, jedes Wort abgewogen hatte ^). Mit 127 gegen 54Stimmen beschloß der Große Rath die Annahme, ein Re-sultat, zu dem die Beredsamkeit des vaterländischgesinntenGenerals von Wattenwyl vorzüglich beigetragen hatte. DieserBeschluß schien für die ganze Eidgenossenschaft ein so wich-tiges Ereigniß, daß Bern ihn sofort allen alten Ständen^),sowie den fremden Bevollmächtigten kund that, indem eszugleich das Wohlwollen der letztern für seine Anforderungenin Anspruch nahm^).

Der Kanton Schwyz , wo das Reaktionsfeuer des Ge-nerals Auf der Mauer den mildernden Einfluß eines AloisReding verdrängt hatte, verwarf den Bundesvertrag undbehauptete alle seine Souveränetätsansprüche ^). Zedochgelang es Uri, Unterwalden und Luzern in einer am 31.August zwischen diesen vier Ständen gehaltenen Zusammen-kunft in Gersau , seinen Entschluß wankend zu machen^).

84) Gutachten des Geh, Rathes an den Gr. Rath, 22. August 1814.

85) Bern au die alten Stände, 2. Sept. 1814.

88) Note a» den Gesandten von Frankreich, Herrn von Talleyrand ;Note an die Gesandten von Oestreich und Rußland , 1. Septbr.;Manual des Geh. Rathes.

87) Landammann und Landrath von Schwyz an Reinhard, 23. August1814. - 88) Von Tiliier, I, 202.