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Als am 6. September die Tagsatzung wieder zusam-mentrat , schienen die Rollen gewechselt. Die alten KantoneBern, Luzern, Uri, Obwalden, Freiburg, Solothurn undGlarus nahmen den Bundesvertrag unbedingt an, währendBasel und die neuen Kantone manches an ihm tadelten, Vor-behalte machten und ihre Abstimmung verschoben, indemsie zu dem Entwurf vom 31. Mai zurückzukehren wünsch-ten^); sie kamen darin überein, daß die Gebietsstreitigkeitenwohl gütlicher Ausgleichung, nie aber schiedsrichterlichemEntscheide unterlegt werden möchten. Von Anfang an wur-den die Verhandlungen stürmisch. Während zwei Tagenmußten die Tagherren ihren Scharfsiun anstrengen, umdurch Erklärungen, Vorbehält« und Wortdeuteleien allerArt wenigstens zu einer scheinbaren Vereinigung zu gelan-gen. Bei der Unmöglichkeit, die gegenseitige Gewährleistung, des Gebietes völlig festzusetzen, so lange die streitigen Fragen
^ nicht erledigt waren, kam man überein, dem Bundesver-
' trage eine Uebereinkunft v om 16. August, als Erklä-
rung seines ersten die Gebietsansprüche betreffenden Artikels,' die mit jenem gleiche Kraft haben sollte, beizufügen^),
^ jedoch mit der bestimmten Auslegung: es solle niemals ein
' richterlicher Entscheid über Gebietsansprüche eintreten dür-
> ! sen. Man beschloß, daß die dem Bundesvertrage unter
' dieser Bedingung betretenden Kantone sich als schweizerische
° Eidgenossenschaft konstituiern würden ^'). Alle Kantone tra-
ten sogleich bei, ausgenommen Schwyz,das nicht anwesend,dessen Zustimmung aber versichert war, Bern und Freiburg ,die die Bevollmächtigung ihrer Kantone verlangten und am