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bracht. Die fremden Bevollmächtigten riechen zu Abän-derungen^). Beide Parteien sandten Abgeordnete nachZürich , um sich über die Grundsätze einer Verfassung zubesprechen. Allein sie verstanden sich in der Bundesstadtnicht besser als in der Heimach 2°).
Als die verbündeten Monarchen nach ihrem Eintritte indie Schweiz daran dachten, derselben ihre natürlichen Gren-zen zurückzugeben, um sie in den Stand zu setzen, ihreNeutralität zu vertheidigen, richtete sich ihr Gedanke aufdas seit Jahrhunderten mit der Schweiz vereinigte Neuen-burg . Dieses Fürstenthum, welchem Berthier ohne Wi-derstand entsagte, war so eben dem Hause Brandenburg zurückerstattet worden. Schon im Januar hatte Neuenburg dem Vorort den Wunsch ausgesprochen, seine ehemaligenVerhältnisse mit mehreren Kantonen wieder anzuknüpfenund sie auf die ganze Eidgenossenschaft auszudehnen^). ImApril verlangte eine Note der Minister die Festsetzung derVerhältnisse Neuenburgs mit der Schweiz . Eine neuen-burgische Gesandtschaft kam mit der nöthigen Vollmacht ver-sehen nach Zürich , um die Aufnahme als Kanton nachzu-suchen. Neuenburg , erklärten sie, soll zwar unabänderlich,unveräußerlich und unzertheilbar, Unterthan des Königsvon Preußen, dabei jedoch vollkommen getrennt von derübrigen Monarchie verbleiben. Das Fürstenthum sei, nachuralt hergebrachtem Rechte, befugt, in die engste Verbin-
95) Note der fremden Bevollmächtigten an die Abgeordneten von Wallis ,23. Oct. 18l4.
98) Von Tillier, I, 264, 265.
97) Schreiben vom 19. Januar. Siehe über das helvetische Jndigenataußer dem großen Werk von Noppe eine kurze Darstellung in derHist. äs IVeuedLtel st Vslsvgin äepuis 1'svevswsnt äs Inmaisoii äs krusss fusgu'eii 1806, pur LN-6oä. äs IriboletIfsmch. 1806. S. 139—141.