Band 
Fünfter Theil.
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durch eine nach Zürich gesandte Abordnung um AufnahmeGenfs in den Bund und um Besetzung desselben durchSchweizertruppen. Am 1. Juni hielten drei CompagnienFreiburgev, die man in drei Barken in Nyon abgeholt,unter lautem Beifall und Freudenbezeugungen der ganzenBevölkerung ihren Einzug, im gegenseitigen Gefühl früherbestandener und nun wieder beginnender Vereinigung zueinem gemeinsamen Volksleben. Auch andere Zeichen deswiedererwachenden Nationalgeistes erfreuten die HerzenAuf Einladung der Minister der drei Mächte beeilte sichGenf , an seiner Verfassung zu arbeiten, um unter denStänden der schweizerischen Eidgenossenschaft Platz nehmenzu können. Dieses von einigen Männern im Dränge derUmstände, unter erschwerenden Neuerungen und bei derUnsicherheit der Zukunft ausgearbeitete Werk sollte das Her-kömmliche mit den Bedürfnissen der Gegenwart versöhnen.Die Freunde einer freisinnigen Organisation fanden in ihrdie Gleichheit der Bürger vor dem Gesetze, Freiheit derPresse, Unabhängigkeit der Gerichtshöfe, Oeffentlichkeit desProzeßverfahrens, unmittelbare Wahlen und Möglichkeitder Verfassungsrevision. Auf der andern Seite enthielt dieVerfassung auch aristokratische Bürgschaften. »Zwei politi-tische Grundsätze, sagt ein Eenferischer Staatsmann, lagendieser Verfassung zu Grunde, der eine, die Gewalt mög-lichst in den Händen der Vollziehungsbehörde zu vereinigen,und der andere, den alten Genfern einen stärker« Antheilin der gesetzgebenden Behörde als den neuen einzuräumen.Der zweite Grundsatz lag in den die eventuellen Gesetze, denWahlcensus, das rorps rotsnteur, die privilegirten Wah-len betreffenden Artikeln; der erste in den die Initiative der

1l>1) Die Einzelheiten in ^Ib. Lilliet, List. äs 1s reslsurstion äsKeiisvö 112—115.