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gegenwärtige Zustand des eidgenössischen Volkes gänzlichfremd geblieben waren"
Das Volk der Kantone wurde über die Revision derKantonalverfassungen nicht zu Rathe gezogen und das schwei- ^zerische Volk hörte von der ihm gewährten Bundesverfassungmit Gleichgültigkeit sprechen. Der neue Freistaat der Eid-genossen war eine auf die Spitze gestellte Pyramide.
Die Tagsatzung, und nicht die Nation, sollte ihr Werkdurch einen Eid bestätigen. Die Feierlichkeit wurde zuerstauf den 5. Januar des folgenden Zahres festgesetzt; alleinder Zustand der Schweiz und die Erwartung dessen, wasdie Mächte noch für sie und ihre Verfassung thun möchten,ward Veranlassung, sie zu verschieben. Der Geheime Rathvon Bern , den der Vorort deßhalb im Vertrauen um Rathgefragt hatte, bekämpfte diesen Aufschub, der nur das öf-fentliche Vertrauen auf das Werk der Tagsatzung schwächenwürde, indem er die Kluft des innern Zwiespaltes nocherweitere'""). Wenig fehlte daran, so hätte sogar in derhöchsten Versammlung der Eidgenossen die durch die Un-ruhen in den Kantonen hervorgebrachte Aufregung zur Auf-lösung des eidgenössischen Verbandes geführt"'). Dessen-ungeachtet verschob die Bundesbebörde in der 101 Sitzungihres langen Beisamenseins die religiöse Bestätigung desBundesvertrages, bis dieser vervollständigt und durch dieDazwischenkunft der hohen Diplomatie befestigt war.
109) Von Tilliec, I, 2l0. Aehnlich schildert Mutach den neuen Bun-desvertrag mit den Worten: „Ein Machwerk, welches in seinemwesentlichen Bestand weder der ehrwürdigen Rechtlichkeit des altenBundes, noch der folgerechten Gediegenheit und kraftvollen Ein-heit der Vermittlungsurkunde an die Seite gesetzt werden konnte."
110) Der Geheime Rath von Bern an Bürgermeister und StaatSrathvon Zürich , 28. Dec.
111) Manual des Geh. Rathes von Bern , 14. Oct. 1814. Die Er-eignisse von 18! 4 sind klar und unpartheiisch zusammengefaßtworden von Müller-Friedberg, Schweiz . Annalen!, 218—249.