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Mächte eintreten lassen müsse. Am 15. November ver-nahm die Commission die eidgenössische Gesandtschaft. Dieum einen runden Tisch sitzenden Minister luden die Gesand-ten ein, an demselben Platz zu nehmen und die Wünscheder Schweiz zu eröffnen. Reinhard überreichte den neuenBundesvertrag nebst der damit zusammenhängenden Ueber-einkunft und sprach sich dahin aus: „Die Schweiz haltesich als Souverän berechtigt, ihre Verfassung sich selbst zugeben. Sie habe solche zwar mit Schwierigkeit zu Standegebracht, allein setzt sei sie das Werk und der einmüthigeAusdruck aller 22 Kantone. Sie übergebe solche dem Con-gresse nicht aus Pflicht, sondern in der Absicht, daraufihr Begehren zu gründen, daß sie für immer als neutralerklärt werden möchte. Zu Handhabung ihrer Neutralitätverlange sie ferner die Rückerstattung und Verbesserungihrer alten Grenzen." Darauf schilderte Reinhard denneuen Dundesvertrag zwar als kräftiger und vollständigerals die frühern Bundesbriefe, während er hinter der Ver-mittlungsakte bedeutend zurückbleibe, allein dennoch so be-schaffen sei, daß er das Vertrauen des Zn - und Auslandesverdienen könne. Obgleich, fuhr er fort, die Schweiz sichfür berechtigt halte, sich selbst für frei und unabhängig zuerklären, werde sie es dennoch für ein Glück ansehen, wennihre Freiheit und Unabhängigkeit in dem allgemeinen Frie-densinstrumente eben so, wie es bei dem westphälischenFriedensschlüsse geschehen sei, von Neuem bestimmt aus-gesprochen würden. Für die ökonomischen Zwistigkeitenbestimme die Uebereinkunft eine gütliche und rechtlicheAusmittlung, der Entscheid über die Gebietsansprüchehingegen habe der Entwicklung der politischen Ereignisseanheimgestellt werden müssen. Der zweite Gesandte, Mon-tenach, erklärte dagegen rücksichtlich des letzter» Punktes,daß er jede fremde Dazwischenkunst, als mit der