Band 
Fünfter Theil.
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von Dalberg: „3hr seid mit eurer Verfassung ein Spottder Schweiz ; verkennt doch nicht den Geist der Zeit." Nachdem beimischen Beauftragten erhielten auch die Bevollmäch-tigten der beiden von Bern abgerissenen Kantone, F. C. dela Harpe und Rengger, Gehör, wobei die kräftige Aeuße-rung des Letzter«, daß Aargau sich nur durch Anwendungvon Gewalt zur Abtretung irgend eines Gebietstheiles bewe-gen lassen würde, die solcher Sprache ungewohnten diplo-matischen Ohren nicht wenig verletzte.

Die eidgenössische Gesandtschaft vernahm bald darauf,daß nun die Monarchen einverstanden seien, die Schweiz inihren dermaligen Bestandtheilen zu belassen und Bern mitdem auswärts Verfügbaren zu entschädigen ").

Die Hoffnung, der man sich in Bern einen Augenblickhingab, daß man ihm wenigstens das aargauische Amt Zofin-gen abtreten werde, verschwand bald wieder. Es hätte LiesenLandstrich, der ihm wegen der Festung Aarburg , als militä-rischer Stützpunkt, und wegen der Communikationsstraßenach Luzern wichtig schien, gerne angenommen. „Man mußtrachten zu erhalten was man kann", schrieb der GeheimeRath an Zeerleder ").

Die Gebietssrage war aber nicht die einzige Ursache derSpaltung zwischen den drei Kantonen. Der ehemalige StandBern besaß 366,960 Pfund Sterling in den englischenFonds "P Zm Frühjahr 1814 wurden Schritte gethanzur Wiedererlangung sowohl des Kapitals als der Zinsen,indem man die Aufhebung des seit 1798 auf die bernischenFonds gelegten Beschlages zu erhalten suchte. Aargau und

14) Der neue französische Gesandte, Graf von Noailles, an Reinhard.

15) Schreiben voin 3. Der. 1814.

18) Manual des Geh. Rathes, 1. Mai 1814.

17) Manual des Geh. Rathes, 16. März, und Instruktion desselben anFreudenreich und von Halter, 3. Mai.