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die Regierung niedergelegt; darin wird ausgeführt, dass in denEingaben und mündlichen Einvernahmen der Arbeiter in Betreffder sanitarischen Nachteile des Doppeldrucks verschiedene Ueber-treibungen unterlaufen seien, und zwar lediglich in der Absicht, da-mit die Berechtigung zu einem Verbot, das aus den sonst noch an-geführten Gründen nicht zulässig wäre, darzuthun. Die genannteManipulation verlange wohl eine etwas grössere Arbeitsleistung,,dieselbe könne jedoch keineswegs als unerhört und gesundheits-schädlich taxiert werden und dürfte in einer etwas bessern Löh-nung ihr Korrektiv finden; schlimmer stehe es mit der starkemUeberladung der Atmosphäre der Drucksäle mit den den ge-druckten Stücken entströmenden Dünsten, und in dieser Beziehungbeantrage das Fabrikinspektorat, vorläufig d. h. bis zur Einführunggenügender Ventilationseinrichtungen zu verlangen, dass in Arbeits-sälen, wo Flörli dreifach gedruckt würden, 1300 Kubikfuss Luft-raum auf den Kopf kommen sollen, wo aber Flörli vierfach unddicke Tücher (Midoubles) doppelt gedruckt würden, 1600 Kubikmeter(wobei letztere Zahl ungefähr das Doppelte darstellte von dem,was die Druckstuben bisher durchschnittlich pro Arbeiter auf-wiesen). Nach diesen Aufklärungen war es fast selbstverständ-lich, dass die h. Standeskommission ein inzwischen vom Fabrik-arbeiterverein eingelangtes Begehren um sofortiges Verbot desDoppeldrucks abweisend erledigte, zugleich versprechend, in Ver-bindung mit der Fabrikinspektionskommission die Fabrikanten zu.den nötigen Aenderungen (Verbesserung der Ventilation und Ver-grösserung des Luftraums pro Kopf) anzuhalten; der Stein war jedochschon derart ins Rollen geraten, dass er nicht mehr aufgehalten wer-den konnte und da damit überhaupt alle social-industriellen Fragenaufs Neue zu eifrigster Diskussion gelangten und es taktisch klugschien, auch die Spinn- und Weberei-Arbeiter mit ins Interesse zuziehen, sah sich der Central-Fabrikarbeiterverein veranlasst, ansLandsgemeinde-Memorial pro 1872 folgende Anträge zu stellen 1 ):
*) Zu Händen derselben Landsgemeinde stellte Jemand den Antrag, ingewissen Fällen (für Schichtenarbeit hei grossem W assermangel u. s. w.) N a c h t-arbeit (nach 8 Uhr abends) wieder zu gestatten; er fand aber weder in denBehörden noch an der Landsgemeinde Anklang, indem man die Industriellendarauf verwies, sich zur Aushülfe mit Dampfmaschinen zu versehen.
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