598
Zölle per 100 Kilos netto
Allg. Oester. Zoll-
Oester.-schweiz.
tarif von 1882
Handelsvert. v. 1888 Handelsvert. v. 1892
öster. Gold-fl.
n.
fl.
Baumwollgarne, einfache, rohe
No. 29—60 engl.
14 (bisNo. 50 engl.)
14 (No. 29-60)
14 (No. 29-60)
über No. 60 engl.
Baumwollgewebe, gemeine glatte,
16 (üb. No. 50 engl)
12 (über No. 60)
12 (über No 60)
aus Garn No. 50 engl. u. darunter,38 Fäd. u. weniger auf 5 mm im Gev.
Rohe.
34
nicht gebund.
32
Gebleichte.
45
40
Gefärbte.
55
55
50
Buntgewobene.
70
65
60
Bedruckte bis 6 Farben . .
70
60
60
„ mitmehr als 6 Farben
70
70
60
Baumwollgewebe, feine aus Garn
No. 50—100 engl, gewoben.
Rohe .
80
70
70
Gebleicht, gefärbt, buntgewob.oder bedruckt .
120
100
100
Spanien öffnete die Thore mit dem Vertrag vom 27. August1869; die Ansätze desselben sind dem Verf. nicht genau bekannt;dagegen betrugen diejenigen des folgenden Vertrages (vom 14. März1883) für die Baumwoll-Gewebe
roh gewöhnlich glatt bis auf 25 Fäden pro 6 mm Fr. 154, bedruckt Fr. 240 pro 100K.
„ „ „ 26 und mehr „ „ 6 „ „ 174, „ „ 249 „ 100 „
was bei damaligen Preisen mindestens 35 %, am Schluss der Ver-tragsperiode (1892) beinahe 40 °/ 0 vom Wert ausmachte. Dieseexorbitanten Zölle beschränkten den Absatz auf gewisse Hand-druck-Artikel, während in Rouleaux-Genres die katalonische In-dustrie einen viel zu grossen Vorsprung hatte. Auch Portugalliess sich 1873 zu einer Vereinbarung herbei, die zwar erst dreiJahre später in Kraft trat, von diesem Zeitpunkt an jedoch einenziemlich lebhaften Verkehr durch Vermittlung von Pariser Kom-missionshäusern möglich machte. Mit dem deutschenZollvereinschloss die Schweiz am 13. Mai 1869 einen neuen Vertrag ab,welcher dann auf das neue deutsche Reich überging; die An-sätze desselben mochten feinen Baumwollgarnen und einigen an-dern textilen Spezialitäten Einlass gewähren, für gedruckte Tücherwaren sie nach wie vor viel zu hoch; dagegen wurde der schonbis dahin in einem gewissen Umfang geübte Veredlungsver-