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Handel und Industrie des Kantons Glarus : geschichtlich dargestellt / Adolf Jenny-Trümpy
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642
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zu den nach Breiten und Yerkaufsplätzen genau spezialisierten,unter sich gleichen Preisen und Konditionen zu verkaufen. Da-bei wurden die Zahlungstermine abgekürzt, deren genaue Inne-haltung durchgeführt und zugleich der Betrieb durch VerminderungderAnzahl von Stückbreiten und Qualitäten stabiler, billiger undeinfacher gestaltet. Auf den Preisansätzen, die, auf Basis gleicherGrössen und Qualitäten berechnet, jedenfalls unter die Hälfte der-jenigen vom Jahr 1870 gesunken waren, liess man eine namhafteErhöhung eintreten. Die Organisation der Uebereinkunft als solchefunktionierte im Ganzen sehr gut und die Fabrikanten befandensich wohl dabei Q; nicht dasselbe war bei den Arbeitern der Fall,da der Absatz und damit die Arbeitsgelegenheit auf dem erhöhtenPreisniveau erheblich zurückging, was sich namentlich im Haupt-ort Glarus unangenehm fühlbar machte. Gleichzeitig nahm dieFabrikation in der Türkei selbst, die sich ausschliesslich englischerTücher bediente, erheblich zu und erschien 1894/5 zum erstenMal sogar England mit falschfärbigen Rouleau-gedruckten Yasmas

l ) Bei dieser Gelegenheit mögen noch folgende frühere, allerdings beiWeitem weniger einschneidende Convenien glarnerischer Druckfabrikantenerwähnt werden:

a) Am 21. März 1866 verpflichteten sich sämtliche Druckfabrikanten, dieRohtücher nur noch in einheitlichen Stücklängen zu beziehen, eineFehlergrenze von 1 Stab per Stück Vorbehalten. Diese Uebereinkunftwurde im Februar 1869 für einige Jahre verlängert und als Normal-längen bestimmt: Für Mouchoirs und Midoubles 62 aunes; für Batticks45 aunes bei den 5/4 Calicots und 60 aunes bei allen andern Breiten;für Türkischrot: 45 aunes für 5/4—9'/,/4 (24—40") und 37 aunes für10/4—14/4 Breite.

b) Am 22. März 1873 erliessen sämtliche Mouchoirs- und einige Yasmas-fabrikanten ein gemeinschaftliches Cirkular, worin sie ihre Kundsamevon der Notwendigkeit benachrichtigten, die Preise ihrer Artikel um20- 30 Centimes per Dutzend zu erhöhen und zwar wegen der Schwan-kungen in den Rohstoffen, steigender Tendenz der Arbeitslöhne undder eingetretenen enormen Verteuerung der Steinkohlen. Gleichzeitigverpflichteten sich die Mouchoirsfabrikanten untereinander, bei den da-mals courantesten Artikeln den Hand- und Kupferplattendruckerngewisse spezifiziert angeführte Minimallöhne zu bezahlen. Diese Ueber-einkunft blieb anscheinend nur bis zum Schluss des genannten Jahresin Kraft. Der Preiskonvention der Türkischrotdrucker haben wir schonS. 630 Erwähnung getan.