Band 
Erster Band. A - H.
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Beatissimus — Bekränzung.

BEATISSIMUS, s. Sanctissimus.

BEERDIGUNG }, BEGRÄBNISS, s. Todund Todtenfeier.

BEGIERDETAUFE, s. Feuer- und Blut-taufe.

BEICHTE, BEICHTSIEGEL, s. Busse.

BEKRÄNZUNG. Das Bekränzen mit Blu-men ist bei den Heiden, Juden und Chri-sten eine gleichmässig erscheinende Sitte,vor Allem als Ausdruck der Freude, dannaber auch als Zeichen eines religiösen Cul-tes, den man der Gottheit oder den Ver-storbenen darbrachte. Ueber die eigent-lichen Coronae wird an einem andern OrteRede sein; hier soll nur von der B. mitGuirlanden und Blumengewinden gehandeltwerden. Für die erwähnte Sitte bei denJuden möge es genügen, darauf hinzuwei-sen, dass am Laubhüttenfeste die Theil-nehmer einen mit "Weidenblättern und Myr-tenkränzen umwundenen Palmzweig in derHand trugen; die Verehrer der Cybele be-gingen das Fest der wiedererwachendenNatur unter Anderm durch Bekränzen einerTanne mit Veilchen ( Döllinger Heidenth.u. Judenth. 815; Marquardt Heiligthümer316). Bei den Römern gehörten Guirlan-den von Verbenen und andern Blumen zudem nothwendigen Schmucke des Opfer-altars ( Döllinger a. a. 0. 540); in Gleichemwurden am Feste der Termmalien (23. Fe-bruar) die Grenzsteine, als die schützendenGenien des Besitzthums und der öffentlichenStrassen, gesalbt und bekränzt ( Döllingera. a. 0. 545). Am meisten in Anwendungaber kamen die Blumen bei den Todten-feierlichkeiten und hei den Gedäclitniss-mahlen, die man am Grabe der Verstorbe-nen zu halten pflegte. Unter Anderm be-gingen die Römer im Mai das Rosenfest,die Rosaria, wo von den Erben und denMitgliedern der Genossenschaften bei demTodtenschmause Rosen unter die Gäste ver-theilt und auf die Gräber gelegt wurden,und Aelinliches geschah an den sog. diesviolae ( Marquardt a. a. 0. 259). Die starkeNachfrage nach Blumen, besonders Rosen,für solche Festlichkeiten veranlasste dieAnlage eigener Rosengärten; Kaiser Con-stantin schenkte einen solchen, der zwischender appischen und ardeatinischen Strasselag, der Kirche für das Coemeterium derhl. Balbina: obtulit basilicae, quam coeme-terium constituit via Ardeatina fundum ro-sarium cum omni agro campestri. Anast.in vita S. Marei; vgl. de Rossi Bull. 1867, 4.

Dass die Christen bei feierlichen Gelegen-heiten , z. B. am Geburtstage der Kaiseroder bei sonstigen öffentlichen und Fami-lienfesten, sich von dem allgemeinen Brauche,die Häuser mit Blumen und Kränzen zu

schmücken und Abends zu beleuchten, nichtausschlossen, kann nach den mancherleiAeusserungen der Schriftsteller nicht inZweifel gezogen werden. Allerdings muss-ten sie dabei manchmal, um jeden Scheinder Theilnahme am abgöttischen Cultus zuvermeiden, Vorsicht und Behutsamkeit an-wenden. In solcher Lage waren sie z. B.im J. 394, als der Consul Flavianus denEingang zu seiner Wohnung mit Lorbeerschmückte, in der Absicht, die ihn besuchen-den Christen indirect als Anhänger des altenCultes erscheinen zu lassen, da der Lorbeerals ein heiliger Baum galt, mit dessen Laubauch die Vestalinnen das Heiligthum ihrerGöttin zu schmücken pflegten (de Rosst Bull.1868, 57). Mehr aber noch als die Häuserwurden an den Festtagen des Herrn undseiner Heiligen die Kirchen mit Blumenge-winden geziert. Dazu fordert z. B. Paulinvon Nola seine Landsleute zu Ehren des hl.Felix auf: praetexite limina sertis (Felic.Natal. VI), und ähnliche Aeusserungen fin-den sich bei Hieronymus , Prudentius u. A.

"Was das Bekränzen der Gräber betrifft,so bezeichnet Tertullian de Corona milit.c. 10 in seinem Rigorismus dies als etwasfür die Christen absolut Unerlaubtes, alssecunda idololatria (de Corona milit. c. 10).Auch Minucius Felix erwähnt des V orwurfsder Impietät, den die Heiden desswegen denChristen machten: non corpus odoribus ho-nestatis . . . coronas etiam sepulcris dene-gatis (Octav. XII 6), und indem er dieThatsache anzuerkennen scheint, weist ernur den daraus entnommenen Vorwurf zu-rück, indem er erwiedert: beatus non eget,miser non gaudet florihus. Dennoch findenwir in diesen lind ähnlichen Stellen die imAllgemeinen unter den Christen herrschendeSitte schwerlich ausgesprochen; die altenGläubigen haben vielmehr, wie die Heidenund wie wir noch heute, ilie Gräber ihrerLiehen mit Blumen geschmückt und mitKränzen behängen. Das lehren uns für dienachconstantinische Zeit der hl. Hieronymusund Prudentius mit klaren Worten. Liberimariti super tumulos eoniugum sparguntviolas, rosas, lilia, sagt Hieronymus ad Pa-mach. Ep. 26, 2, und Prudentius schildertuns die Sitte seiner Zeit in den folgendenVersen:

rfos tecta fovebimus ossaviolis et fronde frequentititulumque et fVigida saxaliquido spargemus odore.

Selbst die am Grabe brennenden Kerzensehen wir auf einem Katakombengcmiildeaus dem Endo des 4. Jalirh. mit Blumenumwunden ( Garrucci Storia dell’ arte crist.Tav. 101). Dass wir aber hierin nicht einenMissbrauch der spätem Zeit und einen Rück-fall in heidnische Sitten sehen dürfen (po-