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Erster Band. A - H.
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Benedictiones.

Früchten, von Oel und Wasser gehört —eine Classificirung, die man dahingestellt seinlassen muss. Andere suchten die Begrün-dung der Unterscheidung darin, dass dieeinen Benedictionen vom Bischof, die an-dern vom Priester, wieder Andere darin,dass einige Benedictionen öffentlich, andereprivatim ertheilt wurden (vgl. Cotelier Patr.Apost. 1698, I 284).

Die gebräuchlichsten Segnungen der alt-christlichen Zeit waren:

a) die Benediction der Speisen undFrüchte; vgl. das Tischgebet der apo-stolischen Constitutionen VII, c. 49 undTertull. de coron. c. 3, der an dieser clas-sischen Stelle die Benediction als mit demKreuzzeichen verbunden also zusammen-stellt: ad omnem progressum atque pro-motum, ad omnem exitum et aditum, advestitum et calceatum, ad lavacra, ad men-sas, ad lumina, ad cubilia, ad sedilia, quae-cumque nos conversatio exercet, frontemsignaculo terminus. Namentlich waren esdie Erstlingsfrüchte, denen ein besondererSegen zu Theil wurde; die Apost. Constit.VH!, c. 40 bewahren die Epiklese dafürauf. Ygl. auch Hippol. can. 3. p. 65. Einebesondere Klasse mit solchen Benedictionengesegneter Speisen sind die Eulogien,die gesegneten Brode (s. d. A.).

b) Die Benediction des Taufwassers,s. Taufe.

c) Die Benediction des Oel es, vgl. Ter-tull. de bapt. c. 7; Cyprian . Ep. 70. p. 269ed. Baluz., letzterer in einer Yerbindungmit der Eucharistie, welche an die Segnungdes Oeles während der liturgischen Opfer-handlung denken lässt. Die arabischen Can.Hippol. c. 19. n. 8 lassen die Weihe desOels durch den Bischof geschehen. In allendiesen Fällen handelt es sich um das zurFirmung bez. nach der Taufe gebrauchteOel ; hinsichtlich des Katechumenen- undKrankenöls wird es sich ähnlich verhaltenhaben ; auch letztere Benediction war meistnach dem Pontif. Rom . dem Bischof Vor-behalten. Indessen ist sehr fraglich, ob dieersten Jahrhunderte eine eigene Weihe die-ser Oele gekannt haben.

d) Benediction oder Consecration der Kir-chen. Sie wird von Ambrosius schon alseine sehr alte Gewohnheit bezeichnet;Eusebius wohnt 315 einer feierlichen Kirch-weihe bei in Tyrus ; die von Probst a. a.0. 95 aus der Mitte des 3. Jahrh. ange-führtem Beispiele sind aus apokryphen Mar-tyreracten hergenommen und hier nichtvöllig beweisend. Dagegen erhellt das hoheAlter dieser Benediction auch aus der Mit-theilung des Clem. Al. Strom. VH 5 , wo-nach die Karpokratianer dem EpiphanesTempel bauten und weihten.

Augusti Ildb. UI 392 unterscheidet got-

tesdienstlichen und aussergottesdienstlichenSegen: eine schwer zu rechtfertigende Ein-theilung. Zu jenem rechnet er die Ent-lassungsformeln (ditoMoei?), wie Dominusvobiscum, pax vobiscum, ite in pace u. dgl.,sowie die Segensformeln bei Aufnahme undEntlassung der Katechumenen (Const. ap.VIII 6) u. s. f. Zu der zweiten Klasse sollendann a) der allgemeine bischöfliche Segen(zuerst bei Basil. Ep. can. c. 27; Chrys.Hom. 45 in Mel., = ed. Morell. I 523;Hom. III ad pop. Ant. = I 42; Aug. Ep.147 u. s. f.), b) die besonderen bischöflichenoder priesterlichen Benedictionen gehören.Hier erinnert er mit Recht daran, dass B.und Consecratio häufig identisch gebrauchtwerden, obgleich ein Unterschied zwischenbeiden besteht, insofern die Consecrationdie betr. Sache oder Person zu einer heili-gen macht, nicht nur sie zu einem heiligenGebrauche bestimmt. Es erhellt aus Obi-gem, in wieweit diese Definition haltbar ist,die ja stellenweise durchaus Platz greift,wie wenn von panis consecratus und panisbenedictus Rede ist.

Die spätere Zeit hat die Zahl der Benedic-tionen sehr vermehrt; es kommen da hinzu:B. lactis et mellis, incensi, salis, paschalis,cereorum et candelarum, cinerum (am Ascher-mittwoch), ramorum (am Palmsonntag) agnipaschalis, cerei paschalis oder novi ignis;manche, wie segetum et vinearum, uvae, fru-menti, novae domus, armorum, peregrinan-tium, navis, areao novae, vexilli etc., ge-hören erst dem MA. an. Vgl. Ducange i. v.

Ueber die B. nuptialis s. Ehe.

Gegen Ausgang des uns hier angehendenZeitraums werden noch erwähnt: B. poeni-tentiae ( Conc. Barcinon. 599, c. 4; Tolet.VI, c. 8; Agath. c. 44 u. s. f.), ß. superpopulum (Sacram. Ecc.l. Rom. p. 200), B.presbyteratus {Conc. Arvern. c. 13; Gre-gor. III Ep. 5), B. virginum (MuratoriAntiqq. Ital. med. aev. V 573), B. virginumdevotarum (Cod. Afric. Can. c. 6, wol fürDiakonissen? S. Remigii Epist. ad Clodov.regem; Poenitent. Theodor. Cant-uar.).

Ygl. den Art. Segen. Zur Litteratur:Martern de antiq. eccl. Ritibus; Greiser deBenedictionibus; Gerhard de B. ecclesiastica;Augusti a. a. 0.;. Probst a. a. 0. kraus.

BENEDICTIONES, für Eulogiae, sehr oftbei Hierongm., Gregor. M ., Avitus , Fulgen-tius und Spätem. Die Stellen hat Ducangegesammelt. Vgl. Eulogia . Der Gebrauchfür pastus extraordinarii in Klöstern ist erstseit dem 9. Jahrh. nachgewiesen. Ebensodie Bezeichnung B. für die ordines mino-res. — B. für maledictio ist ebenfalls mit-telalterlich, beruht aber auf der alten Ueber-setzung benedicere für maledicere Job 1, 5.11; 2, 5. 9; III Kön. 20, 10. 13.