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Bibel.
BIBEL , Gebrauch derselben. Wirunterscheiden zunächst einen doppelten Ge-brauch : den öffentlichen oder liturgischen,und den privaten.
L Der christliche Gottesdienst gliedertesich von Anfang an in zwei Haupttheile:die Feier des eucharistischen Opfers unddas gemeinsame Stundengebet. Die Sitte,dabei aus der hl. Schrift vorzulesen, ent-stand ohne Zweifel nach dem Yorbild derSynagoge (Act. 13, 15; 15, 21; II Kor.B, 14 ff.) und ist jedenfalls auf eine An-ordnung der Apostel zurückzuführen. DasChristenthum unterschied sich aber in die-ser Hinsicht vom Judenthum dadurch, dasses die Schriften des N. Test, denen des A.Test, völlig gleichstellte, indem es beidezur Vorlesung benützte. Wie ferner in derSynagoge je ein Lesestück dem Gesetz undden Propheten entnommen wurde, so beidem christlichen Gottesdienst je eines ausdem Evangelium und dem Apostolus. Cfr.Iustin. M. Apol. I, c. 67; Ep. ad Diognet.c. 11: eTtoc cpoßoc vop.ou fzSsrou, xal irpotppxojv/dpi? ytviuaxsxai, xal euayyeblwv luaxts TSpuxaixat ditoaxolcov TrapbcSoatc cpuldaaexai xa't exxXt|-<ria? /dpt? axipxa.
Fragen wir nun näherhin, welche Bücherder hl. Schrift in der alten Kirche ge-braucht wurden, so finden wir die doppelteThatsaclie: einmal, dass manche Schriften,die heutzutage als kanonisch gelten, inmanchen Gegenden eine Zeitlang vom kirch-lichen Gebrauch ausgeschlossen waren, wiez. B. der Hebräerbrief im Abendlande, dieApokalypse im Orient (vgl. d. A. Kanon);ferner, dass andere Bücher, die wir nichtzum Kanon rechnen, hier und da beimGottesdienst vorgelesen wurden. Dahin ge-hören: die Epist. Clement, ad Corinth . (Eu-seb. II. e. III, c. 16; IV, c. 23), auch dersog. zweite Brief desselben ( Can. 76 Apost.;cfr. Cod. Alex .), der Pastor Hermae (Euseb.H. e. III, c. 3; Hieran, de vir. ill. c. 10;cfr. Gocl. Sinait .), die Epist. Barnah. ( Clem.Al. ap. Euseb. II. e. VI, c. 13, 14; cfr.Cod. Sinait.) , ferner die sog. Apocal. Petri{Sozom. VII, c. 19; cfr. das dem Cod. Cla-romont. angellängte stichometr. Verzeichnissder hl. Schriften), ausserdem bei den juden-christlichen Gemeinden in Syrien das sog.Hebräer-Evangelium (Euseb. II. e. III, c.25, 27; Theodoret . Haeret. fab. I, c. 20).Dieser Gewohnheit gegenüber schärfen dieConcilien und Väter wiederholt ein, dassbeim Gottesdienste nur kanonische Schrif-ten vorgelesen werden dürften. Cfr. Gone.Laodic. can. 59, Conc. Garthag. III. can. 47.
Wie die hl. Schriften zum gottesdienst-lichen Gebrauche eingetheilt, in welchemUmfang und welcher Reihenfolge sie vor-gelesen wurden, darüber vgl. d. Art. Le-sungen und Perikopen.
Es ist bekannte Thatsache, dass in denersten Jahrhunderten die neubekehrten Völ-ker durchgehends den Gottesdienst in ihrereigenen Sprache feierten. Dies erfordertenatürlich Uebersetzungen der hl. Schrift,und solche entstanden denn auch in derRegel gleich nach der Bekehrung zum Chri-stenthum. Bekanntlich ist das N, Test, mitAusnahme des Matthäus-Evangeliums ur-sprünglich griechisch geschrieben, und inderselben Sprache besass man schon längstdas A. Test.; daneben entstand zu Anfangdes 2. Jahrh. für die westliche Hälfte desgrossen Römerreiches eine lateinische Ueber-setzung. So war für das Bedürfnis dermeisten Länder, in denen der Glaube zu-erst verkündigt wurde, gesorgt. In dem-selben Masse aber, als das Christenthumüber das Gebiet beider Sprachen hinausweiter vordrang, entstanden auch neueUebersetzungen: so in Asien die verschie-denen syrischen, die persische, armenische,georgische; in Africa die äthiopische, kop-tische, sahidische, baschmurische; in Europa die gothische und später die slavische fürdie neubekehrten Mähren . In den westlichenLändern Europa’s blieb jedoch das Latei-nische die herrschende Kirchensprache, auchnachdem in den ehemals römischen Pro-vinzen die romanischen Mundarten sich ge-bildet hatten. Die später bekehrten Völkerdeutschen, skandinavischen und slavischenStammes (mit Ausnahme der Mähren ) über-nahmen mit der Liturgie Roms auch dessenSprache.
II. Der private Gebrauch hatte tlieilseinen wissenschaftlichen, tlieils einen er-baulichen Zweck. Die Väter empfehlen mitberedten Worten das eifrige Lesen der hl.Schrift; doch betonen sie regelmässig zu-gleich auch deren Dunkelheit. Ghrysost.Ilom. 41 in loh. c. 1 ; Aug. de doct. ehr. TI,c. 6; Hieran. Ep. ad Paulin. Aus diesemGrunde fordern sie, dass man dieselbe nichtnach eigenem Gutdünken, sondern nachder sichern Richtschnur der überliefertenLehre auslego. Aug. 1. c. III 2. Auch seies — so bemerken sie gleichfalls — gegen-über den Häretikern und ihren willkürlichenErklärungen viel einfacher, leichter undsicherer, auf die Ueberlieferung der apo-stolischen Kirchen sich zu berufen, als aufdas vieldeutige Bibelwort. Iren. adv. haer.III, c. 2—4. Indem sich die Kirche be-gnügte, in solcher Weise die Gläubigen zuwarnen, fand sie damals keine Veranlas-sung, durch förmliche Gesetze einzusclireiten.Erst das Auftreten der Albigenser bewogdie Concilien von Toulouse (1229) und Tar-ragona (1234), den Laien das Lesen derhl. Schrift in der Landessprache zu ver-bieten. Als dann später die Erfindung derBuchdruckerkunst eine weitere Verbreitung