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Bischofsstuhl — Bleitafeln.
verfügen, was er vor seiner Ordination zumB. besass oder durch Erbschaft erwarb;über das Land, welches er als B. erworben,konnte er nicht frei testiren {Gone. Carth.a. 397, c. 49; vgl. God. Iustin. I de Episc.et Cler. 1. 33). Waren des B.s VerwandteHeiden oder Häretiker, so durfte er ihnenüberhaupt nichts vererben {God. eccl. Afric.48). Verschiedene gallische und spanischeConcilien wahren das Recht der Kirche andem Eigenthum des B.s: Agaih. a. 506, c. 6;Epaon. a. 517, c. 17; Paris . III. a. 557,c. 2; Lugd. II. a. 567, c. 2; Tarracon. a.516, c. 12; Valentin, a. 524, c. 2 f. Starbder B. ohne Testament, so fiel seine Hinter-lassenschaft an die Kirche {Cod. Iustin. a.a. 0.). Ueber das Verbot der Jagd u. dgl.s. Klerus. Wenn Gone. Carth. a. 398, c.16 dem B. geboten wird, zu lesen genti-lium libros, haereticorum autem pro neces-sitate et tempore, so ist dies ein vereinzeltdastehender Kanon.
XL Ehrenbezeugungen, die demB. galten, waren: 1) der Gruss durch Nei-gung des Hauptes (xXi'veiv xs<paXijv), vgl. dieStellen aus Theodoret. , Chrysost., Ambros.,Hilar. bei Bingham II (IX) 1; 2) derHandkuss, Sidon. Apoll. Ep. VIII 11;Bingham a. a. 0.; 3) der Fusskuss, wieer dem oströmischen Kaiser gebührte; nachdem Ordo Rom. soll der Diakon, ehe erdas Evangelium singt, dem B. den Fussküssen. Ein Beispiel aus dem 4./5. Jahrli.vom B. von Constantina auf Cypern hatHieron. Ep. 61; vgl. Casaubon. Exerc. XXIV,§ 4. Gregor VII nahm dieses Osculum pe-dum für den Papst allein in Anspruch.
XII. Insignien des B.s: 1) der Ring(s. d. A.); 2) der Hirtenstab (s. Stab);3) die Mitra oder Inf ul; 4) die Hand-schuhe; 5) die Sandalen; 6) Cali-gae; 7) ev. das Pallium (s. d. A., bez.Kleider, liturgische); 8) das Brust kreuz(s. Encolpia). kraus.
BISOMUS, s. Sarkophag und Locus.
BIQTIKOI, saeculares, Bezeichnung derLaien als Weltlicher, im Gegensatz zu denKlerikern sowol als den Einsiedlern undMönchen; so bei Pseudo-Iustin. Mart. Resp.ad Quaest. 19: xoT ßuuxixu) dvfipiuittp u. s. f.,Chrysost. Hom. Hl in Lazar. (ed. Francof.V 36); Hom. XXIH in Rom. (ib. 316).
BLASPHEMIE. Das christliche Alterthumunterschied eine vierfache B.: 1) bei Sol-chen, welche in der Verfolgung vom Glau-ben abfielen; schon Plin. Epist. X 37 er-wähnt, (lass die Apostaten Christo male-dixerunt. Dass ihnen dies stehend befohlenwurde, erhellt aus Euseb. II. e. IV, e. 15(wo Polykarp gesagt wird: Xoioopiriaov xov
Xpiuxov), aus Dionys. Alex, bei Euseb. a. a.0. VI, c. 41, wie auch Barchoba die Christenmartern liess, welche Christo nicht fluch-ten, Iustin. Mart. Apol. II 72. Diese B. wardnatürlich dem Abfall vollkommen gleichge-setzt und gleich diesem bestraft. 2) Die B.der Häretiker. Oft wird Häresie einfach B.genannt: Irenaeus Praef. in lib. IV betr. derGnostiker; Chrys. Hom. II de fato et prov.I 811 (ed. Francof. 717): xivss sia'iv oi xövllsov 7.7.x(T k Xryovxss- Vgl. Cod. Theodos. lib.XVI. tit. V de haeret. leg. 6. Der Aria-nismus namentlich war die B. xax zlayrg.Hilarii Fragm. p. 144. 3) Auch das Flu-
chen der im Uebrigen orthodoxen Gemeinde-mitglieder ward mit Censuren belegt. Sobestimmen die B.n des Andronicus den Bi-schof Synesius, die Excommunication überjenen auszusprechen, und der Cod. Iustin.Novell . LXXVII zählt die B. den Verbre-chen bei, welchen auch bürgerliche Stra-fen folgten. Die Bestrafung der Häretikerdurch das weltliche Recht hängt, wie schonBingham VII 335 bemerkt, offenbar mitder Gleichstellung der Häresie und B. zu-sammen. 4) Auch die Sünde wider den hl.Geist, die endgültige Unbussfertigkeit, wirdals B. bezeichnet. Wie die Väter darüberdachten und in welchem Sinne sie dieselbeals keiner Verzeihung theilhaftig betrach-teten, geht aus zahlreichen, von BinghamVII 335—353 gesammelten Aeusserungenderselben hervor. kraus.
BLEISÄRGE kommen schon im christ-lichen Alterthum vor. Ein merkwürdigesBeispiel eines solchen hat de Rossi Bull. 1873,tav. 4, p. 77 f. bekannt gemacht. Der Sargstammt nebst- einem zweiten Exemplar ausBlei von Saida in Phönicien , von wo ihnder Baron Lyklama nach Cannes brachte;er zeigt zehnmal das Monogramm Christimit dem Wort 1X0TC, de Rossi ist geneigt,ihn noch ins 3. Jahrli. zu setzen. Anderealtchristliche B. verzeichnet derselbe R. S.I 95 vom Coemeterium in Arles , weiteraus Modena (Bull. 1866, 76), Terni (Bull.1871, 87); einer aus Asien befindet sichim British Museum . Zweifelhaft ist der alt-christliche Charakter zweier Bleikisten auseinem gallo-römischen Coemeterium bei An-gers (Mus. v. Angers ). Auch heidnischeGräber haben deren geliefert: Promis Storiadoll’ antica Torino 188; Cachet Catalogue dumusee de Rouen 22, 99, 100. kraus.
BLEITAFELN wurden, angeblich nachallerdings mehr oder weniger apokryphenZeugnissen, zur Aufzeichnung der Märtyrer -acten benützt und öfters (len Gräbern beige-gebon (s. d. A). Boldetti glaubt, dass auchEpitaphien auf Blei geschrieben wurden, weissaber kein Beispiel aus den Katakomben bei-