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Erster Band. A - H.
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XptSTEfjLTtopeia — Christenthum.

Catech. 3 u. 20, Chrysost. Hom. 55, Äug.Tract. 118 in Ioan. etc.

Die Weihung desC.s, wie überhauptder hl. Oele, war in den ersten Zeiten ein-fach ; sie wurde während des hl. Opfers amAltäre vorgenommen ( Cypr. Ep. 70; Greg.Naz. Or. 48 in Iul. II) und unter Anwendungdes hl. Kreuzzeichens und feierlicher Gebeteim Namen Jesu vollzogen (Auct. Hierarch.eccl. c. 4; Optat. Mil. Adv. Parmen. 1. VII).Die Consecration des C.s war in der abend-ländischen Kirche immer ausschliesslichesVorrecht der Bischöfe, was durchviele Entscheidungen der Päpste und Sy-noden bestätigt ist (die Beweisstellen s. aus-führlich bei Bingham Orig. eccl. Vol. IV356 sqq.); doch stand fest, dass der Papstdie Eacultät, den Chrisam zu weihen, auchPriestern übertragen könne (Ioan. Diac . Ep.ad Sennar. ap. Mabill. Mus. 1 73). DieGriechen haben die Weihe des Chrisamsihren Patriarchen Vorbehalten (Goar. Eucho-log. Gr. fol. 643). Bezüglich der Zeit derWeihe war in den ersten Jahrhundertenkein bestimmter Tag angeordnet; seit dem5. Jahrh. aber erscheint hierfür der Grün-donnerstag festgesetzt; dies beweisen nebsteinem Briefe (156.) Leo’s I an Kaiser Leound der Synode von Toledo (490) alleälteren Sacramentarien und Kitualbücher;nur die Bischöfe Galliens fuhren zu jenerZeit noch fort, das C. an irgend einem be-liebigen Tage zu weihen (Conc. Meid. d.a. 845). Die Weihung des Chrisams und derhl. Oele wurde bei der zweiten der amGründonnerstage ehemals üblichen drei Mes-sen vorgenommen und daher die zweiteMesse ,missa chrismatis 1 genannt (Menard.in Sacramentar. Gregor. 75), wie unter dendrei Oelweihungen jene des C. in den altenSaeramentarien den Namen ,benedietio chris-matis principalis 1 führt. .Mehrere Jahrhun-derte hindurch hatten die Geistlichen einerDiöcese der Oelweihe beizuwohnen und diehl. Oele mit nach Hause zu nehmen (vgl.can. 36 der angeblichen Synod. Carthag. IVd. a. 398 und Synod. Tolet. d. a. 490, c. 20).Im 8. Jahrh. änderte sich diese Praxis; nurdie zunächst wohnenden Geistlichen kamenzur M eilie, den übrigen wurden die hl. Oelezugeschickt. Zur Aufbewahrung des Chri-sams hatte man eigene Gefässe von der Formeiner Patene mit Vertiefung in der Mitte;einer solchen patena chrismalis (p. cliris- (inatis) aus Silber erwähnt der Bibliothekar ■Anastasius (Vit. s. Silvestr.). krüi.l.

XPIilEMflOPElA, s. Simonie. j

CHRISTESTHUM. Vor Allem ist nöthig,;zu bestimmen, was unter dem Namen ,C.‘im Grunde zu verstehen sei und welche IAusdehnung wir diesem Begriffe rechtlich,

| zu geben haben. Dazu wird uns das latei-I nische Christianismus behülflich sein. Diesesist, wie alle die Wörter auf ismus, z. B.Paganismus, Hellenismus u. dgl., ein nomenappellativum und collectivum zugleich undbegreift in sich alles das, was diejenigenbekennen und tliun müssen, die auf denNamen ,Cli •istifini'' Anspruch machen. Als,Christiani‘ wurden aber zu Antiochien zu-1 erst diejenigen bezeichnet, welche der Pre-digt der beiden Apostel Paulus und Bar-nabas Gehör schenkten und zum Glaubenan Christus sich bekannten (Acta 11, 26),also die Bekenner der von Christus ver-kündeten Welt- und Lebensanschauung. Da-bei haben die heidnischen Römer in An-tiochien das Wort ,Christus 1 ohne Zweifelals nomen proprium betrachtet und nichtdaran gedacht, dass es ein nomen honorissei und ,der Gesalbte 1 bedeute. Hatten sieaber diese falsche Voraussetzung, so wares ganz natürlich, dass sie nach der Ana-logie (von Pompeiani z. B.) die Anhängerdieses Christus als Christiani bezeichneten.Die von Christus verkündete Lebensan-schauung ist aber nicht eine bloss theore-tische oder speculative, sondern zugleichauch eine praktische und ethische, wie da-raus hervorgeht, dass Christus als Bedin-gung der Theilnahme an seinem Reiche unddessen Gütern und Hoffnungen nicht blossGlauben, sondern auch Busse fordert.So lesen wir bei Marcus (1, 14—15): ,venitfesus in Galilaeam, praedicans Evangeliumregni Dei et dicens: quoniam iinpletum esttempus, et appropinquavit regnum Dei:poeuitemini et credite Kvaugelio 1 (vgl. Matth .

14, 17). ,Ohne Glauben ist es unmöglich,'Gott zu gefallen 1 (Ilebr. 11, 6), und: ,werj nicht glaubt, der wird verdammt werden 1j (Marc. 16, 16). Soll aber der Glaube denMenschen retten, so muss er ein lebendigeri sein und im Wirken von guten Werkensich äussern, denn ,fides, si non liabeatopera, mortua est in semetipsa 1 (Jac. 2, 17u. 26). Al so non ex fide tantum, ex ope-ribus iustificatur homo (Jac. 2, 24). Diegeforderten guten Werke sind aber Werkeder Busse und müssen geübt werden, umVergebung der Sünden zu erlangen undder Rechtfertigung theilhaft zu werden ge-mäss dem, was Tobias seinem Sohne alsBeweggrund zum Almosengeben anführte,nämlich: ,quoniameleeinosyna ab omni pec-cato et a morte liberat, et non patieturanimam ire in tenebras 1 (Tob. 4, 11). Diesealttestamentliehe Lehre hat Christus bestä-tigt, indem er (Matth . 19, 23) sagt: ,quiadives difficile intrabit in regnum coelorum.Und desshalb forderte er von dem Jüngling,der vollkommen w r erden und ins Reich Got-tes kommen wollte, er solle Alles verkaufenund den Erlös den Armen geben (Matth .