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Erster Band. A - H.
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Christenverfolgungen.

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geordnet hat. Für überzeugungsfeste Chri-sten setzte das Decius-Edict ebenso wenigwie das berüchtigte diocletianische von 304ausdrücklich die Todesstrafe fest; einengrossem Erfolg versprach sich der Kaiservon der stufenweisen Anwendung milderund harter Mittel, von sanfter Ueberredung,von gelinderen Strafen, wie Verbannung,von Kerkerhaft, von allmälig gesteigertenFolterqualen ; insbesondere hat Deeius trotzseiner von Dodwell so sehr betonten Mildeausdrücklich angeordnet, die renitenten Be-kenner im Gefängnisse durch Entziehungder nothwendigen Nahrung zum Abfall zuzwingen (vgl. Cypr. Ep. 22: ,Lucianus

Celerino 1 ; videas ergo frater . . . cumiussi gumus secundum praeceptum impera-toris fame et siti necari etc.). Aber frei-lich, dass Deeius persönlich die H i n r i c h-t u n g überzeugungsfester Christen nichtgewünscht hat, dies erhellt unzweideutigaus einem authentisch bezeugten Spezialfall,den man bisher stets übersehen hat: derKaiser suchte persönlich zu Anfang der Ver-folgung den berühmten römischen Be-kenner Celerinus in seiner religiösen Ueber-zeugung wankend zu machen und sprach,als alle Ueberredungskünste sich erfolgloserwiesen, über den standhaften Christennicht etwa das Todesurteil aus, sondern Hessihn vielmehr längere Zeit (19 Tage) imGefängnisse Folterqualen erdulden und gabihn endlich völlig frei {Cypr. Ep. 39, ed.Hartei 581—584: . . . hie. inter persecutionisinitia ferventia cum ipso infestationis prin-cipe et auctore congressus, dum inexpugna-hili tirmitate certaminis sui adversariumvincit . . . Per decem et novem dies custo-dia carceris septus in nervo ae ferro fuitetc.). Es wurden also unter Deeius ungleichweniger Christen hingerichtet, als währendder dioelotianischen Verfolgung; aber dasgeschah nicht etwa aus Humanität, sonderndi doloser Absicht. Einzelne Statthalterbewiesen, wol über die kaiserlichen Instruc-tionen hinausgehend, eine traurige Geschick-lichkeit im Raffinement der Verfolgung, soder Proconsul von Af'rica, der proeessirtoChristen, die sich nach einem schnellenMartyrium sehnten, durch eine grausameMannigfaltigkeit langsamer, keineswegs tödt-J'cher Folterqualen gar nicht zum Sterbenkommen Hess (vgl. Cypr. Ep. 50 [2511:• • • maxime cum eupientibus mori non per-mitterotur occidi etc.); so auch jener sy-risehe oder ägyptische Präses, der nachnieronytu. Vit. Pauli Thebaei gegen zweiMärtyrer raffinirte Mittel von entgegenge-setzter Natur auf bot; den einen Hess erauf empörende Weise martern, während<ie Keuschheit des andern, der in einemuppig ausgestatteten Gemache auf weichemjager gebettet wurde, eine Buhlerin, frei-

lich vergebens, zu erschüttern suchte (vgl.Ruinart Praef. 34, § 51). Diese Erzählungerscheint freilich im legendenhaft ausge-schmiickten Gewände, man ist aber nichtbefugt, sie mit Gibbon (Verfall und Un-tergang des röm. Reiches; dtsch. v. Spor -schil) unbedingt zu verwerfen. Dass ihrein historischer Kern zu Grunde Hegt, er-hellt theils aus dem allgemeinen Charakterder Decius -Verfolgung, theils aus Tert. Ap.c. 50, der (aus der Zeit des Septimius Se-verus ) ein Analogon erzählt von einer über-zeugungstreuen Christin, die der Präses vordie Alternative stellte, entweder ihren Glau-ben oder ihre Keuschheit einzubüssen. DerDecius -Sturm galt, ganz entsprechend sei-nem auf Vernichtung des Christenthumsgerichteten Charakter, in erster Linie derHierarchie und zumal dem Episkopat {Cypr.Ep. 55, ed. Hartei 030: . . . tyrannus infes-tus sacerdotibus Bei. . .). Aber auch zahl-reiche Laien wurden von dieser Verfolgungbetroffen, und es steht mit ihrer soebenangedeuteten Tendenz vollkommen in Ein-klang, dass sogar Kinder im zartesten Alter,Knaben und Mädchen, sich vor dem Richter-stuhl der Proconsulu wegen ihres (Rauhensverantworten mussten, und dass gar manchedieser jugendlichen Streiter, wenn auch nichtzum Martyrium, so doch durch die Stand-haftigkeit, mit der sie das Ungemach desKerkers und die Qualen der Folter über-wanden, zur Ehre des Bekenntnisses ge-langten (vgl. Cypr. De lapsis c. 2, ed. Härtel238: veniunt et geminata militiae suae glo-ria virgines, pueri annos suos continentiae vir-tulibus transeuntes; vgl. Dionys an Fabiusap. Eus. II. e. VI 41). Einige speziellereMittheilungen über den Verlauf des Deeius-Sturmes können nur zur Bestätigung obigerallgemeinen Sätze dienen. Zu Rom erlittder dortige Bischof Fabianus als einesder ersten Opfer der Verfolgung am 20. Jan.250 den Martvrtod. Das Martyrium desFab ianus ist in inehr als ausreichenderWeise bezeugt, und zwar 1) am authen-tischsten durch den Zeitgenossen Cy-prian , den der römische Klerus selber brief-lich über das tragische Ereigniss benach-richtigt hatte {Cypr. Ep. 9); 2) durch Eus.II. e. VI 39; 3) durch die liberianischeChronik von 354, und zwar a) durch die.Dcpositio martyrum' (Ruinart 031: XIII.Kal. Feh. Fabiani in Callisto); b) durchden .Catalogus opiscoporunT, ed. Mommsenhei R. A. Lipsius 200 f„ Kraus R. S. 595:fuit . . . usque Decio H et Grato. PassusBei . . .) etc.; 4) endlich aus der Grab-inschrift des Fabianus in der Papstgruftvon 8. Callisto, wo das MP = p-aptu; nachkiziTxonot zwar Zusatz, aber eine sehrfrühe Zuthat ist, ein Zusatz, der schonim J. 251 nach der Erhebung des Cornelius