Christenverfolgungen.
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Verfolgung. Besonders viel hatten die ägy p-tisehen Christen zu leiden; dort bewiesenMänner und Frauen, Jünglinge und Greise,Mädchen, kurz Christen von jedem Alterund Geschlecht, eine todesmuthige Stand-haftigkeit. Manche wurden auf Befehl desPräfecten hingerichtet (enthauptet oder ver-brannt); die Bekenner hatten schrecklicheFolterqualen oder doch das Ungemach eineräusserst harten Kerkerhaft zu erdulden;man muss sieh in der That wundern, dassDionys, der spätere Bischof von Alexan-drien , mit zeitweiliger Verbannung davon-kam (vgl. Dionys an Domitius und Didy-mus ap. Eus. II. e. VII 11). Zu Caesareain Palästina wurden drei eifrige Christen,Namens Priscus, Malchus und Alexander,vom Präses zum ,Kampfe 1 mit den wildenThieren des Circus verurteilt; aber frei-lich, diese Gläubigen hatten durch Selbst-anklage beim Statthalter in ungestümerSehnsucht nach dem Martyrium ihr grau-sames Geschick selbst verschuldet (vgl. Eus.H. e. VII 12). Baronius (M. R. s. a. Febr.113, 114, N. d), Henschenius (Acta Sanct.Boll. s. 9. Febr. 283 ff.), Ruinart (283,Nr. 3, ed. Par. 1(189, 243) u. A. versetzenauch noch das Martyrium des orientalischen(angeblich antiochenischen) Christen, einesLaien, Namens Nicephorus, in die Re-gierungszeit Valerians, und zwar auf Grundder betreifenden Acten. Aber diese vonMetaphrastes herrührende Biographie kann,selbst in der relativ bessern Form bei Rui-nart (283 ff. bez. 243), nicht einmal ihremKerne nach als authentisch gelten; dennc. 3, p. 284 bez. 24 wird das (zweite)valerianische Kdiet von dem betreffendenPräses in folgender Form reproducirt: o tAüfouaxot . . . OüaXspiavoc y.a't la'AXot (sic!)sxeAeuxav, otucdc ot eauxouc Xe^ovxsl Xpuxta-vouj toTc abavaxoi» . . . ffsotc ftuawatv ■ siOe xtc xaxacfpovüiv ötaTtxuEt ■pYvmay.exto sauxioätaepopotf ßaaavtov xtpopiaic y. ap-(pHrjvai y.a't ouxtoc ^aAsu <o xa xtp fl a-v axto x axax pitlrjvai. Das eebte Vale-rian-ltescript ( Cypr. Ep. 80) atbmet aberkeineswegs eine so rigorose Strenge, wiewir gesehen haben; weder ist darin vonFolterqualen die Rede, noch überant-wortet es alle Klassen von Überzeugungs-iesten Christen dem Tode. Bereits S. Bas-nage (II 399, § VIT) hat mit Fug einigeauffallende Fehler der Acten gerügt unddaraufhin die letzteren als Fälschungbezeichnet, aber gerade der an sich schone n t s c h e i d o n d o, soeben geltend gemachteGrund ist ihm entgangen. — Die Vale-rian-Verfolgung ist hinsichtlich der Ten-denz mit der decianischen auf eine Stufestellen; bezüglich der Ausführung undWirkung war sie aber m i n d e r furchtbar.Das erhellt schon aus der Thatsache, dassReal-Encyklopätlie.
es nur sehr wenige Lapsi unter Valerian gegeben hat; wir lernen nur einen einzigenApostaten namentlich kennen, einenorientalischen Presbyter, Namens Sapricius,und selbst diesen nur in den verdäch-tigen Acten des Nicephorus (c. 6—8).Gleichwol hat aber Lact. M. p. c. 5 nichtUnrecht, wenn er sagt: . . . Valerianus . . .multum quamvis brevi tempore, iusti san-guinis fudit. Constantini oratio ad sancto-rum coetum c. 24 bietet bloss eine allge-mein gehaltene zornige Apostrophe an dieChristenverfolger Decius und Valerian , mitdenen irrthümlich sogar Aurelian aufeine Stufe gestellt wird, und giebt daherfür eine übersichtliche Geschichte speziellder valerianischen Befehdung des Chri-stenthums gar keine individuellen Züge.
4) Der Kaiser G a 11 i e n u s (reg. 260—268)hob gleich bei Beginn seiner Alleinherr-schaft nicht nur die Verfolgungsdecrete sei-nes Vaters auf, sondern bewilligte auchseinen christlichen Unterthanen die Rechteeiner religio licita (vgl. Eus. II. e. VII 13,22, 23 und das Nähere in meinem Aufsatze,Die Toleranzediete des K. Gallienus 1 in denJahrb. f. protest. Theol. 1877, II. IV 616bis 623). Da die Christen auch von meh-reren Nachfolgern des Gallienus in ihrenso spät errungenen Privilegien einer religiolicita beschützt wurden, so begann jetztfür die Christen eine etwa 40jährige Aeraungetrübten Friedens, die bis c. 300, biszu den Präludien der letzten grossen Ver-folgung, dauerte (vgl. Lact. c. 9—12; Eus.
H. e. VII 28, VIII 1, 4 und die Details indem eben citirten Aufsatze 623—627). Dieseglückliche Friedensepoche der Kirche erlittnur eine einzige, aber sehr unbedeutendeUnterbrechung durch Aurelian (reg. 270bis 275). Auch dieser Kaiser schützte dieChristen fast während seiner gesammtenRegierungszeit in ihren Rechten als religiolicita (vgl. Eus. VII 30 und das Nähereim erwähnten Aufsatz 625—630). Die ge-trübte christliche Tradition vindicirt freilichdem Ueberwinder des palmyrenischen Rei-ches eine ungeheure Anzahl von Blutzeu-gen; Baronius hat viele Hunderte von au-relianischen Märtyrern in sein Calendariumaufgenommen, die in Italien, Gallien undAsien gelitten haben sollen. Eine sorgfäl-tige kritische Prüfung des a u t h e n t i s c h e nQuellenmaterials — es handelt sich zumeistum den Vergleich von Eus. VII 30, VIII
I, 4 mit Lact. c. (i, Eus. Chron. Hieron.interprete ad a. 579 (ed. Migne 578) undGros. VII 23 — und der betreffenden, meistgefälschten Martyreracten hat mich aber zuganz anderen Ergebnissen geführt. Das Ge-sammtrosultat meiner Untersuchungen, dieich in meiner in den Jahrb. f. prot. Theol.1880, II. IV 449—494, veröffentlichten Ab-iß