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Christenverfolgungen.
Handlung ,Die Märtyrer der aurelianisclienChristen Verfolgung" niedergelegt habe, lässtsich in folgenden Sätzen kurz zusammen-fassen: I. die Aurelian -Verfolgung, erst An-fang 275 beginnend, erlosch bereits wenigeWochen nach Unterzeichnung der Verfol-gungs-Rescripte, da der Kaiser schon MitteMärz desselben Jahres ermordet wurde.II. Diese Verfolgung war nicht der Wirkung,sondern nur der Intention nach eine syste-matische; es ist freilich unzweifelhaft,dass die aurelianisclien Edicte allgemeinenOpferzwang angeordnet haben — ,cruentaedicta", sagt Lact. 1. c. — und dass derKaiser bei längerer Lebzeit im Stile einesDecius gewüthet haben würde. III. Zwi-schen Januar und Mitte März 275 habeneinzelne wenige Christen in den Thra-cien resp. dem südöstlichen Thracien zu-nächst belegenen Territorien in Folgeder aurelianischen Reseripte das Martyriumerlitten. IV. Ueber diese äusserst spär-lichen geschichtlichen Blutzeugen lässtsich beim gänzlichen Mangel an authen-tischem Quellenmaterial absolut nichtsNäheres ermitteln, nicht einmal die Na-men. V. Die Hunderte von Märtyrern, dieBaronius und andere Kirchenhistoriker mitder aurelianischen Verfolgung verbin-den, stehen in Wahrheit zu derselben ingar keinem Zusammenhänge. VI. Diesezahlreichen Heiligen hat man demnach, we-nigstens theilweise, auf andere C., na-mentlich auf die Zeiten Marc Aurels undValerians, zurück zu datiren. VII. Sehrviele der fraglichen Märtyrer sind gänz-lich f i n g i r t e Persönlichkeiten. Darf manaber für die Friedensepoehe von 2(10 bis c.300 noch weitere vereinzelte Martyrien zu-lassen V Harnack (a. a. 0. 167) ist davonüberzeugt: ,kamen doch ... in der Zeitzwischen Gallienus und Diocletian (303)sicher fort und fort Hinrichtungen verein-zelt vor" u. s. w. Es ist wahr, der spätenTradition zufolge wurde auch diese Friedens-ära durch ziemlich zahlreiche Martyrien ge-trübt; ich erinnere z. B. an die Hinrichtun-gen verschiedener Christen unter den KaisernNumerian (282—284) und Carinus (282 bis285), an das Martyrium der thebäischen Le-gion, das sich im Anfänge der RegierungMaximians zugetragen haben soll, an dieGrausamkeiten, die Rictiovarus, MaximiansPrätorialpräfect, gegen gallische Christen-gemeinden, u. A. in Trier , verübt habensoll. Ich wäre nicht abgeneigt, einige derbetreffenden Martyrien zuzulassen, wennauch die Friedensepoehe von 260bis c. 300, wie die früheren, ihreo in z ig e Stütze in dem persönlichenWohlwollen der Kaiser gehabt hätte.Aber selbst dann mussten jene Martyrienbesser beglaubigt sein, als es hier der Fall
ist. Die fraglichen Martergeschichten sindnämlich nur durch äusserst trübe Quellen,nämlich durch spätere occidentalischeActen, durch den im Punkte der Legendenund Mirakel sehr leichtgläubigen Gregorvon Tours , durch das noch ungleich un-zuverlässigere Chronicon pascliale, endlichgar durch die über alle Begriffe jämmer-lichen byzantinischen Quellen des 10. und11. Jahrh., des Metaphrastes und der Me-nologien, bezeugt; hierin allein liegtschon die Verurteilung jener Le-genden. Nun beruhte aber der äussereFriede der Kirche für 260 bis c. 300 nichtetwa bloss auf dem persönlichen Wohlwollenoder gar nur Indifferenz der Kaiser, son-dern auf einer juridischen Basis,auf der vom Staat adoptirteil An-erkennung des Christenthums alsreligio licita, die, wenige Wochen un-ter Aurelian in wenigen Provinzensuspendirt, nach seiner Ermordungallenthalben wieder au flehte (vgl.m. Aufs. ,Die angebl. C. zur Zeit der KaiserNumerianus und Carinus ", Zeitschr. f. wiss.Theol. 1880, XXIII, II. I 31—64, II 165 bis197). Zwei spezielle Beispiele können nur zurBestätigung meiner These dienen. Baronius (M. R. s. 19. Sept. 596) und Tillemont (Mem.IV 2 740—743) versetzen in die Regierungs-zeit des Kaisers Probus (276—282) dasMartyrium der drei kleinasiatischen ChristenTrophimus, Sabatius und Doryme-d o n. Aber diese Erzählung stützt sich nurauf trübe Quellen, auf die Mcnologien (vgl.z. B. Menol. Sirl. s. 19. Sept. 469) und aufdie von Metaphrastes herrührenden Acten(ap. Surius s. 19. Sept.); in den letzterenfindet sich sogar die Angabe, Probus hätteein generelles Edict gegen die Christen er-lassen! Unter Probus können also jeneBlutzeugen, wenn überhaupt historisch, garnicht gelitten haben; ich verweise zumUeberfluss auf Lact. c. VI, VII; Km. VII30, VIII 1, 4. Unzulässig ist es, wenn deItossi (Kraus 91 f., 2. A. S. 100) es fürausgemacht hält, dass im J. 284 unterCarinus in den römischen KatakombenMartyrien (Chrysanthus, Daria u. A.) statt-gefundon hätten; stützt sich diese Angabe(loch nur auf einen so unzuverlässigen Ge-währsmann, wie Gregor von Tours ! (Deglor. mart. 1, c. 38.) Was an der GeschichteWahres ist, wird sich jedenfalls nicht zwi-schen 260 bis c. 300 zugetragon haben, viel-leicht später, am wahrscheinlichsten schonunter Val eri an (vgl. meine bez. Unter-suchungen Zeitschr. f. wiss. Theol. a. a. 0.177—188). Ruinart hat gar keine Ahnungvon der juridischen Basis unserer Friodens-iira, sonst würde er (Praef. 36 ss., al. P-LVI) sich nicht zu folgender, mehr alskiihneu Aeusscrung versteigern : ,. . . Gal he-