Christenverfolgungen.
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gelassen hatte, nämlich die drei Maure-tanien, Westnumidien mit Cirta und Tri-polis . Der Yandalenkönig gebot also seit-dem über die gesammte Küste von Nord-africa von den Säulen des Herkules biszur Westgrenze Cyrene’s; mit diesem Er-folge noch nicht zufrieden, besetzte er da-mals auch die hervorragendsten Inseln imwestlichen Becken des Mittelmeeres, Sici-lien, Sardinien, Corsica, die Balearen undPithyusen (vgl. V. V. I 4).
Im J. 457, nach dem Ableben des Bi-schofs Deogratias, begann Geiserich die Ka-tholiken von Neuem zu befehden; er er-öffnete diesen zweiten Cyclus seiner Verfol-gungsacte mit dem Verbot, die etwa durchden Tod der bisherigen Inhaber erledigtenBischofsstühle der Zeugitana durch neueOberhirten zu besetzen (vgl. V. V. I 9).Das Motiv dieser Kündigung des Waffen-stillstandes mit der katholischen Kirche istin Geiserichs sich immer schroffer gestalten-den Verhältnissen zu beiden Kaiserreichen —seit 455 begann er auch immer mehr dieKüsten des byzantinischen Reiches heimzu-suchen (vgl. Proc. I 5) — und zumal indem Umstande zu suchen, dass in dem ge-nannten Jahre auf den oströmischen KaiserMarcianus (reg. 450—457), der bei allersonstigen Tüchtigkeit sich ruhig die vanda-lischen Raubzüge gefallen liess und höch-stens zu fruchtlosen diplomatischen Unter-handlungen seine Zuflucht nahm (vgl. Proc.B. Y. I 4 mit Prise. 216 f., c. 7), Leo I folgte (reg. 457—474), ein Imperator, dermit aller Energie, freilich zuletzt auch er-folglos, der unerträglichen Piraterie desMeerkönigs entgegentrat (vgl. Proc. I 6 mitSuidas Lex. s. v. yti pt'£(o ex Ccindidi Hist.,Corp. seript. hist. Byz., ed. Bonn . 477). Diesezweite Geiserich-Verfolgung, die unstreitigzuvielen Bekenntnissen Anlass gab (vgl.V. V. I 10) und zu Zeiten, namentlich imJ. 467, als der König durch die combinirteFlotte der beiden Kaiser Leo und Anthe-mius in seiner Existenz bedroht wurde (vgl.Procop. I 0), sehr heftig gewesen sein mag,dauerte fast zwei Decennien, bis endlichim J. 475 der hochbetagte Fürst, der Ver-mittlung des neuen oströmischen KaisersZeno (reg. 474—491) nachgebend, in (Kon-sequenz des mit diesem Imperator damalsabgeschlossenen sog. ewigen Friedens sei-nen katholischen Unterthanen abermals dieCultusfreiheit wiedergab. Zwar konnte ersich nicht entschliossen, wie im J. 454,die Ordination eines neuen Bischofs seinerHauptstadt zuzugestehen, doch willigte erin die Rückkehr siimmtlicher verbanntenKatholiken und gestattete ihnen auch, inder Kathedrale, die er lange der öffent-lichen Benützung entzogen hatte, wiederGottesdienst zu halten (vgl. V. V. I 17:
Quae [seil, ecclesia Carthaginis] vix rese-rata est Zenone principe supplicante perpatricium Severum et sic universi ab ex-silio redierunt] mit Excerpt. ex Malchi Hist,c. 3, ed. Bonn . 260 f. und Proc. I 7). Die-ser Friedensvertrag blieb bis auf die ZeitenGelimers und Iustinians in Kraft (vgl. Proc.1. c.). Im folgenden Jahre (476) überliessder König in einem Vertrage dem thatsäch-lichen Beherrscher Italiens, Odovakar , dengrössten Theil Siciliens gegen einen Jahres-zins (F. V. I 4), und so starb der gewal-tige Germanenfürst im Januar 477, ver-söhnt mit allen Gegnern, die er währendseiner langen, sturmbewegten Laufbahn sobitter bekämpft hatte, im Frieden mit bei-den Kaiserreichen, wie mit den Katholiken.
Schliesslich mögen noch einige Ueber-treibungen und Unrichtigkeiten unserer wich-tigsten Quellen nachgewiesen werden. NachV. V. I 2, 4 und ebenso nach Prosp. Aq.Chron. 302 ad a. Chr. 439 (. . . nec abecclesiarum despoliatione abstinens [Geise-ricus], quas et sacris vasibus exinanitas . . .)sollte man glauben, Geiserich hätte alleskatholische Kirchengut geraubt, und dochhat Bischof Deogratias von Carthago noch
im J. 455 nach Victors eigener Angabe(18) goldene und silberne Kirchengefässegenug, um mit deren Erlös Kriegsgefangene; der Vandalen loszukaufen (,statim sategitI vir . . . universa ministerii vasa aurea vel1 argmtea disträhere etc.). Ferner I 9 be-hauptet Victor, von den 164 Bischöfen, die1 es im J. 457 in der Zeugitana gegeben! hätte, wären zu seiner Zeit (d. i. 486)nur noch drei am Leben gewesen, aber! aus der ,Notitia episcoporum et civitatum! Africae‘ erhellt, dass es noch am 1. Febr.j 484 nicht etwa bloss drei, sondern 54 zeu-; gitanische Bischöfe gab. Auf die beidenbisher nachgewiesenen Uebertreibungen desj Bischofs von Vita hat schon Papmcordt; 369 f. aufmerksam gemacht. Weiter willuns V. V. I 10 glauben machen, die Gei-j seriell-Verfolgungen hätten nicht bloss zahl-I reiche Bekenntnisse, sondern auch sehrviele Martyrien herbeigeführt (,sed etiam! tune martyres quamplurimi fuisse proban-! tur‘). Victor theilt aber selbst zwei Bege-i benheiten mit, die unwiderleglich beweisen,
; dass Geiserich und seine Geistlichkeit prin-zipiell, aus Neid und aus Besorgniss, dieI Hinrichtung von Katholiken könnte zur Ver-stärkung der orthodoxen Partei beitragen,katholische Martyrien zu vermeidensuchten: 1) Der Sohn Geiserichs, Theode-i rieh, will einen ihm verknechteten Vanda-len, Namens Armogast, enthaupten lassen,wird aber durch seinen Hauskaplan Iocun-dus zurückgehalten, der ihm Folgendes vor-hält: ,poteris eum diversis afflictionibus in-1 terficere. Nam si gladio peremeris, inci-